Barrierefreiheit im Sinne von gutem Hören

Schwerhörigkeit und "Barrierefreiheit im Sinne von gutem Hören" kein Thema im Nationalen Aktionsplan (NAP)?

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ÖSB

Auszugsweise das Impulsreferat von ÖSB-Präsidentin Mag.a Brigitte Slamanig zum NAP (Nationaler Aktionsplan) am 27. Februar 2012 im Kardinal König Haus:

Obwohl Schwerhörigkeit eine der größten Behindertengruppen weltweit dargestellt, wird dieser „unsichtbaren Behinderung“ nach wie vor zu wenig Beachtung geschenkt. So unter anderem auch im Entwurf des Nationalen Aktionsplans, wo das Wort Schwerhörigkeit nicht ein einziges Mal erwähnt wird!

Als Selbstbetroffene und Interessensvertreterin fordere ich, dass der Thematik Schwerhörigkeit endlich mehr Augenmerk geschenkt wird.

Wir fordern, dass barrierefreies Bauen im Sinne von gutem HÖREN auch umgesetzt wird, denn induktive Höranlagen sind ein Teil der Ö-Norm B1600 und die Raumakustik der Ö-Norm B-8115. Lediglich an einer Stelle im NAP wird auf INDUKTIVE HÖRANLAGEN, aber ohne jede Zusatzerklärung verwiesen. Das ist uns zu wenig!

Sowie das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz vorsieht, müssen alle öffentlichen Gebäude, wie Arztpraxen, Apotheken, diverse Informations- oder Kassenschalter, aber auch im Bereich Kultur, Tourismus, Bildung – um nur einige zu nennen – barrierefrei ausgestattet werden, so auch für Hörbehinderte. Immer wieder stoßen wir als Betroffene und in unserer Tätigkeit als Interessensvertreter auf Stolpersteine und erleben, dass Barrierefreiheit für Schwerhörige in der Praxis entweder kein Thema ist oder nur bedingt und qualitativ schlecht umgesetzt wird.

Es wäre angebracht, dass bei der Ausbildung von Architekten und Baufacharbeitern im Lehrplan „Barrierefreies Bauen“ ein Pflichtfach wird, denn viele wissen und kennen die Normen gar nicht, was eigentlich bedauerlich ist.

Des Weiteren ist es unser Anliegen, dass Hörbehinderung ehestmöglich erfasst wird und eine individuelle Behandlung und Betreuung erfolgt. Ebenso, dass hörbehinderte Kinder optimal versorgt werden, dass sie eine adäquate audioverbale Hörfrühförderung bekommen und dass eine optimale Förderung und der Einsatz von Hörsystemen und Technischen Hörhilfsmitteln in Kindergarten, Schule, auf der Hochschulebene und Ausbildung gewährleistet wird.

Aber auch, dass für Erwachsene eine bestmögliche Versorgung mit Hörsystemen gesichert wird, um weiterhin aktiv im Berufs- und Alltagsleben bestehen zu können, dazu zählen unter anderem

  • Finanzierung der Hörsysteme und technischen Hilfsmittel,
  • Übernahme von Schriftdolmetschkosten,
  • gezielte Rehabilitationsmaßnahme für hochgradig Schwerhörige und CI-(Cochlea Implantat)TrägerInnen.

Wir wünschen uns für die Zukunft, dass Schwerhörigkeit als Sinnesbehinderung endlich ernst- und wahrgenommen wird und Lösungsmöglichkeiten, sowie Maßnahmen zur Integration und Inklusion Schwerhöriger in allen Belangen selbstverständlich erfolgen.

Ganz im Sinne der UN-Konvention, die ja von der Republik Österreich anerkannt und unterzeichnet wurde.

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