Thumpser: Behinderten darf wegen ungeklärter Finanzierung Hilfe nicht verweigert werden

Kosten für Reha-Maßnahmen in partnerschaftlicher Weise übernehmen

Ortschild mit Aufdruck Niederösterreich
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In letzter Zeit sind Beschwerden bei Anträgen auf Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen, insbesondere bei Kindern aufgetreten.

Ein wesentlicher Grund für die Unzufriedenheit der Patientinnen und Patienten liegt darin, dass Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund einer ungeklärten Finanzierungsfrage verweigert wurden. Entgegen der allgemein anerkannten Rechtsmeinung verweigert das Land Niederösterreich Zuständigkeiten für Kinderrehabilitation in eingeschränkten Bereichen.

„Die Verantwortlichkeit für eine Lösung dieser Frage wird zwischen dem Land Niederösterreich und der NÖ Gebietskrankenkasse hin- und her geschoben. Ungeachtet der unterschiedlichen Ansichten muss aber bis zur Klärung auf Bundesebene sichergestellt bleiben, dass sich dieser Rechtsstreit nicht negativ auf eine besonders schützenswerte PatientInnengruppe auswirkt. Die Tatsache, dass die NÖ Gebietskrankenkasse im Interesse der Betroffenen auch in strittigen Fällen schlussendlich die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen trägt, darf nicht dazu führen, dass das Land Niederösterreich versucht, sich hier auf dem Rücken einer gesellschaftlich ohnedies benachteiligten Gruppe, trotz ständiger Beteuerungen ‚Soziale Modellregion‘ zu sein, aus seiner Verantwortung zu stehlen“, forderte SPNÖ-Mandatar LAbg. Herbert Thumpser im Rahmen der Sitzung des NÖ Landtages zwischen den beiden Gebietskörperschaften eine Einigung in partnerschaftlicher Weise bis die Rechtslage endgültig entschieden wurde.

Viel abgewinnen kann deshalb LAbg. Thumpser auch dem Vorschlag der NÖGKK, der bis zur gesetzlichen Klärung der Sachlage für die Betroffenen eine zentrale Anlaufstelle nach dem „One-Stop-Shop-Prinzip“ bei der NÖGKK vorsieht, wo alle entsprechenden Anträge auf Rehabilitation bzw. andere Therapiemaßnahmen bearbeitet und erledigt werden.

Weiters würden danach bei unklaren Zuständigkeitsfällen die anfallenden Kosten für Therapie und Unterbringung jeweils partnerschaftlich vom Land und von der Kasse getragen werden.

„Zum Wohle der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen und im Sinne der viel zitierten Verwaltungsvereinfachung wäre dies nicht nur der menschlichste Weg, sondern würde auch von viel Vernunft zeugen“, so Thumpser.

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