Steirischer Behindertenanwalt begrüßt Schließung des Landespflegeheimes Schwanberg

Suppan: "Ein bedeutender und richtungsweisender Schritt zum Abbau von Großeinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Angebote für behinderte Personen in der Steiermark."

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Am 13. März 2012 wurde bekannt, dass das Landespflegeheim Schwanberg bis spätestens 2017 aufgelöst wird anstatt Millionen für dessen Umbau aufzuwenden. Derzeit leben dort knapp 100 betroffene Menschen.

Nach den im Jahr 2010 bekannt gewordenen Vorfällen wurde überlegt, wie es mit der Großeinrichtung Schwanberg (Steiermark) weitergehen soll. Es stand im Raum, zwischen 6 und 8 Millionen Euro in den Umbau des Landespflegeheimes zu investieren, was schon damals kritisiert wurde.

„Die Aussagen der Verantwortlichen lassen stark befürchten, dass hier eine Millioneninvestition zur Aufrechterhaltung einer antiquierten Form des Wohnens für psychisch beeinträchtigte Personen beabsichtigt ist“, hatte schon damals der Steiermärkische Behindertenanwalt, Siegfried Suppan, große Zweifel daran, dass man sich bei den Plänen von modernen Konzepten zur Gestaltung von stationären Leistungen für behinderte Personen leiten lässt.

Schwanberg wird geschlossen

Die nun angekündigte Schließung wird vom „Dachverband Die Steirische Behindertenhilfe“ begrüßt.

„Es ist dies ein bedeutender und richtungsweisender Schritt zum Abbau von Großeinrichtungen und zur Deinstitutionalisierung der Angebote für behinderte Personen in der Steiermark, und trägt damit auch zur Erfüllung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtekonvention bei“, begrüßte auch Behindertenanwalt Suppan in einer Aussendung diesen Beschluss.

Suppan: Schritt zum Abbau von Großeinrichtungen

Auf BIZEPS-INFO Nachfrage führte er aus: „Mit der nunmehr bekanntgegebenen Schließung des Landespflegeheimes Schwanberg bis 2017 wird einer langjährigen Forderung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung entsprochen, weshalb ich dieses Vorhaben sehr begrüße.“

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