Wann werden öffentlich finanzierte Beratungsstellen barrierefrei?

Die ORF Sendung "Hohes Haus" vom 25. März 2012 beschäftigte sich unter dem Titel "Hürdenlauf" mit dieser Frage. Ein Kommentar.

Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz
BIZEPS

„2006 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es schreibt vor, dass ab 2016 sämtliche öffentliche und private Einrichtungen barrierefrei zugänglich sein müssen. Diese Vorschrift gilt auch für gemeinnützige Organisationen. Doch so manchen Frauen- und Familienberatungsverein stellt der geforderte Barriereabbau vor finanzielle Hürden. Sie fordern zusätzliche Förderungen für den Umbau ihrer Beratungsstellen“, heißt es in der Ankündigung der Sendung. (Hier kann man den Beitrag sehen.)

Beispiele zeigen teilweise fehlendes Bewusstsein

Im Beitrag wird von Vereinen berichtet, die teilweise schon mehrere Jahrzehnte lang nicht barrierefrei zugängliche Beratungsstellen unter Einsatz von öffentlichen Geldern betreiben und nun die Umbau- bzw. Umzugskosten scheuen.

Man erfährt, dass die Ministerien die Beratungsstellen seit Jahren auf die neuen gesetzlichen Anforderungen durch das Behindertengleichstellungsgesetz vorbereitet und mit ihnen die Barrieren in Mängel-Check-Listen erhoben haben sowie beratend zur Seite standen.

In den Interviews wird mehrfach betont, dass die Verantwortlichen der Beratungsstellen die Schaffung der Barrierefreiheit dann nicht für sinnvoll halten, wenn sie dafür woanders sparen müssten. Die Verantwortung wird auf den Fördergeber geschoben, von dem man zusätzliche Förderungen erwartet.

Teilweise ist es wirklich erschreckend, wie wenig Bewusstsein hier Fördernehmerinnen und Fördernehmer darüber haben, was eine „öffentliche zugängliche Beratungsstelle“ mit Fördermitteln bedeutet. Das System der Nicht-Diskirminierung dürfte nicht verstanden worden sein.

Die Verantwortung für die Barrierefreiheit sollte meiner Meinung nach sowohl bei den Beratungsstellen als auch bei den Förderstellen liegen. Und genau so sieht es auch das Behindertengleichstellungsgesetz vor. Es ist ja nicht so, dass sich der Fördergeber (Ministerien) die Barrierefreiheit wünscht und für diesen Wunsch dann halt zu bezahlen hat.

2 Drittel der Beratungsstellen schon auf gutem Weg

Ingrid Nemec (zuständige Sektionschefin im Familienministerium) gab im ORF-Beitrag bekannt, dass von den 400 geförderten Familienberatungsstellen schon 2 Drittel barrierefrei sind bzw. nur mehr „wirklich kleine Adaptierungen“ durchführen müssen.

Rund ein Drittel der Beratungsstellen hat den Weg vor sich „entweder zu übersiedeln oder zusätzliche bauliche Adaptierungen vorzunehmen“. (Ein Vorgang, der übrigens auch bei Projekten der „Behindertenmilliarde“ durchgeführt wurde.)

GRÜNE stellten Anfragen, ob zusätzliche Unterstützung möglich sei

Die GRÜNEN stellen kürzlich diesbezüglich parlamentarische Anfragen an die Frauenministerin, den Familienminister sowie den Sozialminister, in denen sie wissen wollen, ob es interministerielle Gespräche gibt und es dafür zusätzliche Förderungen geben wird.

SPÖ will „mobile Beratung“

Die Behindertensprecherin der SPÖ, Ulrike Königsberger-Ludwig, befürchtet Probleme und deswegen sollte man ihrer Meinung nach auch „mobile Beratungseinheiten“ überlegen, erläuterte sie im ORF-Interview. „Mobile Beratung bedeutet, dass die Berater zu dem Klienten kommen“, informierte der ORF.

Würde man die Idee wirklich umsetzen, würde dies den gesamten Sinn des Behindertengleichstellungsgesetzes über den Haufen werfen. So ein Vorschlag von einer SPÖ-Behindertensprecherin erschreckt doch ziemlich.

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