Uralte Parkausweise für behinderte Menschen in Österreich noch immer gültig

Seit dem Jahr 2001 gibt es den Europäischen Parkausweis für behinderte Menschen. Österreich konnte sich noch immer nicht durchringen, die alten Parkausweise für ungültig zu erklären. Ein Kommentar.

Stempel ungültig
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Es war ein großer Fortschritt als am 1. Jänner 2001 die EU-weiten Behindertenparkausweise gültig wurden – wir berichten damals.

Nun sind viele Jahre ins Land gezogen und einige behinderte Eigentümer dieser vor vielen Jahren ausgestellten Ausweise sind schon längst verstorben. Dies hindert aber manches Mal unmoralische Menschen nicht daran, mit einem Ausweis eines Verstorbenen zu parken.

Nicht immer wird das so öffentlich wie beim ehemaligen ÖVP Nationalratsabgeordneten Norbert Kapeller, in dessen Wagen der Ausweis seines seit 10 Jahren verstorbenen Schwiegervaters gefunden wurde. Der Abgeordnete musste schlussendlich zurücktreten. (Schon damals forderte ich in einem Kommentar, die alten Ausweise für ungültig zu erklären.)

Ein weiteres Problem bei den Parkausweisen ist die unterschiedliche Zuerkennungspraxis, weil derzeit die Länder dafür zuständig sind.

Österreich hat Empfehlung der EU ignoriert

Das Problem ist teilweise von der Politik selbstgemacht. Die EU empfahl damals bei der Einführung der neuen EU-Behindertenparkausweise den Mitgliedsstaaten, ihre alten Ausweise nach einer Übergangsfrist für ungültig zu erklären.

Deutschland hat dies nach einer 10jährigen Übergangsfrist mit 1. Jänner 2011 auch so gehandhabt.

Österreich hat bisher keine Übergangsregelung geschaffen

Seit Jahren ist bekannt, dass Österreich endlich die alten Ausweise für ungültig erklären müsste. Schon im SPÖ-ÖVP Regierungsprogramm aus dem Jahr 2008 wird festgehalten, dass besser das Bundessozialamt für die Ausstellung zuständig sein sollte.

Im Jahr 2011 gab es mehrere Anläufe, einen Antrag sowie weitere Versuche im Parlament – bisher allerdings alle erfolglos.

Laut der Zeitschrift „monat“ vom April 2012 schlägt die ÖAR wiederholt vor, „Ausweise, die vor einem, noch zu definierenden Stichtag ausgestellt wurden, für ungültig zu erklären“. Die ÖAR meint dabei natürlich jene alten vor 2001 ausgestellten Parkausweise. Sie begründet den Vorstoß auch mit einer Verwaltungsvereinfachung und schlägt vor, dem Bundessozialamt die Kompetenz zur der Ausstellung der Ausweise zu übertragen.

Das Beispiel zeigt sehr deutlich, wie schwierig es in Österreich ist, sinnvolle Regelungen umzusetzen. Besonders, wenn daran sowohl der Bund als auch die Bundesländer beteiligt sind.

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