Am 27. Februar 2012 lud das Sozialministerium zu einer Informationsveranstaltung zum Nationalen Aktionsplan in das Kardinal-König-Haus in Wien. NGO-Vertreterinnen und -Vertreter hatten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Mein Vortrag zum Behindertengleichstellungsgesetz in Österreich im Überblick: 10 Punkte zum Gesetz
- Gute Schlichtungpraxis
- Kein Beseitigungsanspruch und Unterlassungsanspruch (nur Schadenersatz)
- Keine funktionierende Verbandsklage
- Kein abschreckender Schadenersatz
- Keine Erfüllung der UN‐Behindertenrechtskonvention (Beispiel: Artikel 9 Barrierefreiheit „zu gewährleisten“)
- Kein österreichweiter Antidiskriminerungsschutz (NÖ fehlt Diskriminierungsschutz jenseits der Arbeitswelt)
- Keine Überprüfung der Etappenpläne
- Keine Ernsthaftigkeit in der Barrierenbeseitigung (Verschiebung durch Teiletappenpläne)
- Keine Öffentlichkeitsarbeit für das Gesetz
- Keine Transparenz (Verheimlichung der Evaluierungsergebnisse)
Vortrag – mit Gebärdensprachdolmetschung