USA: Bundesrichter entschied Netflix kann wegen fehlender Untertitel verklagt werden

Mitte 2011 reichte die National Association of the Deaf eine Klage ein, weil Netflix (Onlinevideoverleih) Streamingvideos nicht untertitelt.

Gleichstellung - Amerika gewinnt
BIZEPS / BilderBox.com

Netflix brachte vor, dass der Americans with Disabilities Act (ADA), das Antidiskriminierungsgesetz in den USA, nicht auf Onlinegeschäfte angewandt werden kann und deshalb die Klage abzulehnen sein.

Ein Richter des Landesgerichts von Massachusetts sah das nicht so und schrieb in seiner Entscheidung, dass „die juristische Auslegung des ADA klar stellt, dass der US-Kongress beabsichtigt hat, dass sich der ADA den neuen Technologien anpasst.“ (siehe auch Medienberichte)

„Durch die Klarstellung, dass Webseiten vom ADA umfasst verwenden, hat das Gericht sichergestellt, dass der ADA im Bezug auf das Internet relevant bleibt“, sagte Arlene Mayerson, Anwältin des Disability Rights Education and Defense Fund.

Netflix teilte mit, dass sie 80 % der gestreamten Shows untertiteln und daran arbeiten, ihr ganzes Programm bis März 2013 zu untertiteln. Das fordert die Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC) in ihren Richtlinien.

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