Huainigg: Generelles Screening mit Blut-Gentest ist Verletzung der Menschenwürde

Die Firma LifeCodexx möchte noch im August in Österreich, Deutschland und der Schweiz den so genannten "PraenaTest" einführen, mit dem durch eine Blutprobe festgestellt werden kann, ob beim Embryo ein Verdacht auf Down-Syndrom vorliegt.

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Ich lehne diese Blut-Gentests als reines Instrument der Selektion von behindert und nicht-behindert sowie lebenswert und lebensunwert dezidiert ab“, erklärte der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, da er die Menschenwürde als oberstes gesellschaftliches Prinzip gefährdet sieht.

„Die Medizin schlägt mit dem Bluttest eine gefährliche Richtung ein, weg von Heilung und Therapie hin zur einer selektiven Richterschaft über lebensunwertem Leben“, sagt Huainigg und führt weiter aus: „Behinderung kann nicht aus der Welt geschafft werden. Nur drei Prozent aller Behinderungen sind überhaupt vorgeburtlich diagnostizierbar. Menschen mit Down-Syndrom führen zumeist auf Basis einer guten Förderung ein glückliches und zufriedenes Leben inmitten unserer Gesellschaft. Die künstlich geschaffene Hysterie rund um diese Behinderungsart wird durch den neuen Bluttest nicht vermindert, sondern im Gegenteil verstärkt. Die Medizin kann hier nur selektieren, aber nicht therapieren oder gar heilen. Diese medizinisch-defizitorientierte Logik, die hinter dem „PraenaTest“ steckt, ist ein Scheideweg der Medizin und stellt den hypokratischen Eid in Frage. Das Lebensglück eines werdenden Menschen lässt sich nicht durch einen Blick ins Mikroskop feststellen.“

Der ÖVP Sprecher für behinderte Menschen weist darauf hin, dass auch nach Ansicht des Gesundheitsministeriums in Österreich der Test aufgrund des Gentechnikgesetzes nur zum Einsatz kommen darf, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt, wie beispielsweise ein Verdacht auf Basis einer Ultraschalluntersuchung.

„Wenn die Firma LiefeCodexx den Test in Österreich durchführen lassen möchte, muss es ein entsprechendes Antragsverfahren geben, indem die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Zulassung wie eine Aufklärung der Patientin, festzuschreiben sind. Diese Aufklärung muss auch die Lebensperspektiven von einem Kind mit Down-Syndrom beinhalten“, fordert Huainigg und meint abschließend: „Der Bluttest auf Krankenschein ist abzulehnen. Die öffentlichen Geldmittel sollten vielmehr verstärkt für die Integration von behinderten Menschen eingesetzt werden. Wir brauchen Inklusion statt Selektion!“

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