Jarmer: Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes hat begonnen

Initiative der Grünen führt zu Einsetzung einer Arbeitsgruppe.

Helene Jarmer
GRÜNE

Ein Entschließungsantrag der Grünen führte heute zu einem Regierungsantrag auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes auf Basis der im Nationalen Aktionsplan (NAP) enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen.

„Sehr positiv an der Arbeitsgruppe ist die geplante Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen in eigener Sache,“ meint die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, „diese muss jedoch von der ersten Sitzung an erfolgen. Menschen mit Behinderung müssen vollwertige Mitglieder der Arbeitsgruppe sein.“

Ein bereits im März 2012 veröffentlichter Evaluierungsbericht zum Behindertengleichstellungsrecht beinhaltet neben einer Reihe von Verbesserungsvorschlägen zwei zentrale Empfehlungen, nämlich die Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs bei Diskriminierungen und eine Erweiterung des Verbandsklagerechtes. „Kommt es zu keiner Einigung im Schlichtungsverfahren, ist als Rechtsfolge bei Diskriminierungen lediglich eine Schadenersatzklage vorgesehen“, erläutert Jarmer. „Es besteht derzeit leider keine Klagemöglichkeit, die direkt auf Beseitigung bzw. Unterlassung einer Barriere oder Diskriminierung abzielt.“

Enthielt der Entwurf für den Nationalen Aktionsplan Behinderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch die „Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz“ als Maßnahme Nr. 43, so wurde am 24. Juli im Ministerrat nur mehr die „breit angelegte Diskussion über die Ausgestaltung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz im Zusammenhang mit der Zumutbarkeitsbestimmung“ beschlossen. Auch vom klaren Bekenntnis zu einer „Erweiterung des Verbandsklagerechtes“ hat man sich zugunsten von „Verbesserungen im Verbandsklagerecht“ verabschiedet.

„Das stellt ganz klar eine massive Abschwächung zum Entwurf dar“, kritisiert Jarmer. „Ich bin jedoch optimistisch und hoffe, dass die Arbeitsgruppe bereits 2014 konkrete Ergebnisse zu Verbesserungen im Bereich Behindertengleichstellung präsentieren kann.“

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