Wiener Bäckerei hat nun doch umgebaut – allerdings freiwillig

Im Frühjahr 2008 eröffnete in Wien eine Bäckerei komplett renovierte Räumlichkeiten, die zuvor barrierefrei zugänglich waren. Nach dem Umbau waren sie nicht mehr barrierefrei zugänglich.

Bäckerei Felzl nach dem Umbau
BIZEPS

Es folgten monatelange Diskussionen mit dem Eigentümer und anschließend eine Schlichtung (Oktober 2008 bis Juni 2009), die mangels Einsicht des Eigentümers scheiterte.

Anschließend wurde eine Klage (ermöglicht mit finanziellen Mitteln aus dem BIZEPS-Rechtsfonds) gemäß Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht. Das Verfahren lief bis November 2011 und wurde schlussendlich gewonnen.

„Das Urteil zeigt aber auch einen bedeutenden Mangel des Behindertengleichstellungsgesetzes auf: Obwohl die Stufe eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt, muss sie nicht beseitigt werden – die Bäckerei kommt mit einer Zahlung von 1.000 Euro davon“, hielt damals der Klagsverband in einer Presseaussendung fest.

Umbau im Sommer 2012

Im Sommer 2012 – also vier Jahre nach Errichtung der Barriere – baute der Unternehmer nun doch freiwillig um (siehe Foto). Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Barrierenbeseitigung noch immer nicht vor.

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