Wer bezahlt für Mitwirkung bei der Normungsarbeit?

Ergänzende Informationen des Normungsinstitutes zur aktuellen Diskussion um den neuen Jahresbeitrag.

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Austrian Standards Institute

„Personen, die von NGOs – beispielsweise von Interessensvertretungen Behinderter – nominiert wurden, sind von der Bezahlung des Jahresbeitrags ausgenommen“, hält Dr. Johannes Stern (Austrian Standards Institute – Österreichisches Normungsinstitut) auf BIZEPS-INFO Anfrage schriftlich fest.

Das Normungsinstitut reagiert damit umgehend auf den kritischen Kommentar: „Austrian Standards gefährdet Mitwirkung behinderter Expertinnen und Experten in der Normungsarbeit„, der kürzlich hier erschienen ist.

Neuer Kostenbeitrag für die Teilnahme an der Normung

Auch zu den Hintergründen der aktuellen Diskussion nimmt Dr. Stern ausführlich Stellung: „Mit Beginn 2013 führt Austrian Standards Institute einen Jahresbeitrag (Kostenbeitrag) für die Teilnahme an der Normung ein – und zwar nur für Teilnehmende aus dem privaten Bereich.

Festzuhalten ist, dass Normen nicht für Austrian Standards, sondern bei Austrian Standards entwickelt werden. Personen, die an der Normung mitwirken, tun dies nicht ehrenamtlich für Austrian Standards. Wer an der Normung teilnimmt, ist im Interesse jener Unternehmen bzw. Organisationen tätig, die ihn dafür nominiert haben, um lösungsorientiert und gemeinsam mit anderen Teilnehmern Standards zu entwickeln und damit die Rahmenbedingungen ihres Handelns gestalten.“

Fragen zum Jahresbeitrag

„Für konkrete Fragen rund um den Jahresbeitrag steht die E-Mail-Adresse jahresbeitrag@as-institute.at zur Verfügung bzw. die kostenlose Telefon-Hotline 0800 700 736 (Mo. – Do. 9:00 – 16:30 Uhr, Fr. 9:00 – 14:00 Uhr)“, informiert Dr. Stern abschließend.

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