Klagsverband: Ablehnung der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Schande für Österreich

Menschenrechte werden mit Füßen getreten

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Sogar die Wirtschaftskammer war dafür, letztendlich ist sie aber wieder gescheitert: Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wurde in der heutigen Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses nicht behandelt.

Die ÖVP hat die Angleichung des Diskriminierungsschutzes nach 2011 bereits ein zweites Mal verhindert. Dabei hatte sich eine breite Allianz bestehend aus den SozialpartnerInnen und der Zivilgesellschaft dafür ausgesprochen, endlich allen Menschen die gleichen Rechte zukommen zu lassen.

„Österreich hat die entsprechenden Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats im Rahmen von UPR (Universal Periodic Review) angenommen und sich somit zur Erfüllung verpflichtet“, erinnert Volker Frey, der Generalsekretär des Klagsverbands, die Bundesregierung an ihre menschenrechtlichen Aufgaben.

Im Frühsommer 2013 muss Österreich vor dem UN-Menschenrechtsrat Rechenschaft ablegen, wieweit die Umsetzung der Empfehlungen vorangeschritten ist. Die Ablehnung der Novelle sei eine Schande für Österreich, schließlich gehe es hier um den Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung, der für alle Menschen gelten müsse – unabhängig von ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion und Weltanschauung.

Bislang sind in Österreich Personen nur aufgrund ihrer Behinderung, einer ethnischen Zugehörigkeit und ihres Geschlechts vor Diskriminierung geschützt, wenn es um den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen geht. Diese Einteilung des Diskriminierungsschutzes in zwei Klassen sei rückständig und gehöre – wie in der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten – längst abgeschafft, so Frey.

Der Klagsverband appelliert deshalb an die Bundesregierung, die Menschenrechte nicht weiter mit Füßen zu treten. „Die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes muss noch vor der nächsten Wahl in Kraft treten, wenn die Regierung ihr Gesicht wahren will“, so Frey.

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