Justizministerium diskriminiert Justitia

Keine blinden Richter: Justizministerin Karl schlägt Verhandlungstür zu!

Justitia
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Als unverständlich und nicht nachvollziehbar bezeichnet der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) die endgültig anmutende Haltung des Justizministeriums, weiterhin keine blinden Richterinnen und Richter zu beschäftigen und darüber auch nicht mehr zu verhandeln.

Gemeinsam mit der Vorsitzenden des „Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, Mag.a Marianne Schulze verhandelte BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf, ebenfalls Mitglied des Monitoringausschusses, bis zuletzt mit den Verantwortlichen im Bundesministerium für Justiz. Wolf: „Gemeinsam mit Kollegin Schulze bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass es eine grundlegende Einigkeit darüber gibt, an dem Thema in steten Schritten zu arbeiten. Wir wollten zu diesem Zweck auch eine erste, unverbindliche Unterredung mit Expertinnen und Experten in eigener Sache initiieren. Das halten wir beide nach wie vor inhaltlich und prozessual für notwendig!“

Doch Ministerin Dr. Beatrix Karl ignorierte nicht nur die eindeutige Rechtslage durch die Behindertenrechtskonvention, sondern auch die zahlreichen positiven Praxisbeispiele aus dem Ausland. Nicht zuletzt aus unserem Nachbarland Deutschland. Dort bekleiden ca. 60 blinde JuristInnen ein Richteramt, nahezu auf allen Ebenen der Gerichtsbarkeit. Auch in Belgien, England, den Niederlanden und Rumänien arbeiten blinde RichterInnen. Ebenso in den USA, Brasilien, Indien, Peru, Südafrika und Südkorea – um nur einige Beispiele zu nennen.

Umso erstaunter war man über das Schreiben BMJ-Pr354.90/0012-Pr 6/2012 an den Monitoringausschuss. Auch weiterhin sei keine richterliche Tätigkeit für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen im Rahmen der österreichischen ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich, heißt es darin: „Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass das Bundesministerium für Justiz an seiner bisherigen Position in dieser Frage festhält.“ Damit gäbe es auch keinen weiteren Gesprächsbedarf mehr. Verhandlungstür zu!

BSVÖ-Präsident Wolf ist über diese Haltung mehr als enttäuscht: „Damit diskriminiert das Justizministerium auch weiterhin blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Man wirft ihnen vor, sie könnten sich keinen persönlichen und unmittelbaren Eindruck von aufzuklärenden Sachverhalten machen oder die Sitzungspolizei wahrnehmen. Da frage ich mich schon: Warum funktioniert das dann in anderen Ländern? Warum ändert man nicht einfach die Verfahrensgesetze in Österreich?“

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention ist es für Österreich einfach nicht mehr länger haltbar, blinde und hochgradig sehbehinderte Juristinnen und Juristen noch länger vom Richteramt, aber auch vom Amt eines Staatsanwaltes auszuschließen. Der Blinden und Sehbehindertenverband Österreich fordert daher Justizministerin Karl auf, wieder an den Verhandlungstisch mit dem BSVÖ und dem Monitoringausschuss zurückzukehren. Wolf: „Nächstes Jahr steht Österreich die UNO-Prüfung für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Haus. Gerade für unsere Justiz würde es ein fatales Bild abgeben, wenn die Verantwortlichen eine internationale Vereinbarung, die in Österreich rasch umgesetzt werden muss, ignorieren!“

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