Huainigg: Justizministerin Karl beseitigt Diskriminierungen im Versicherungsrecht

Menschen mit Behinderungen sollen gleichwertige Chancen zur Erlangung von Privatversicherungsverträgen bekommen

Franz-Joseph Huainigg
ÖVP

„Behindertenverbände haben mehrfach darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen beim Abschluss von privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, aber etwa auch beim Abschluss von Reiseversicherungen grobe Benachteiligungen erfahren müssen“, sagte ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung Franz-Joseph Huainigg heute, Mittwoch, anlässlich der Plenardebatte zum Versicherungsrechtsänderungsgesetz.

Es sei insbesondere Justizministerin Beatrix Karl zu verdanken, dass der Entschließungsantrag, der in diesem Frühjahr auf die Diskriminierungen hingewiesen habe, so rasch umgesetzt worden sei.

„Dass behinderten Menschen der Abschluss solcher Versicherungsverträge bislang oftmals gänzlich verwehrt worden ist oder sie Verträge nur zu deutlich schlechteren Bedingungen abschließen konnten, soll durch diese Novelle nun der Vergangenheit angehören“, so Huainigg weiter.

Gleichzeitig werde die von der EU-Kommission beanstandete unterschiedliche Berechnung von Prämien und Leistungen aufgrund des Geschlechts, wie sie bisher übliche Praxis war, beseitigt. Durch diese Novelle solle sichergestellt werden, dass in Versicherungsverträgen Diskriminierungen zwischen Mann und Frau sowie von Menschen mit Behinderungen unterbleiben.

Huainigg zeigte sich erfreut, dass diese Neuregelung im Justizministerium im Dialog zwischen Behindertenvertretern, Juristen und der Versicherungswirtschaft zustande gekommen ist. Auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung sehe vor, dass Selbstvertreter bei der Erstellung von neuen Gesetzen einzubeziehen seien. „Dieser Vorsatz wurde hier richtungsweisend umgesetzt“, sagte Huainigg.

Bei Verstößen gegen die Neuregelung gebe es nunmehr auch die Möglichkeit einer erweiterten Verbandsklage durch den Dachverband der Behindertenorganisationen (ÖAR) sowie den Bundesbehindertenanwalt und den Klagsverband. Diese Möglichkeit werde im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) geschaffen.

„Die Verbandsklage wird damit nicht nur auf weitere Organisationen ausgedehnt“, erklärte Huainigg, „es wird damit auch erstmals im Behindertengleichstellungsgesetz eine vorwerfbare Unterlassung, in Bezug auf das Versicherungsvertragsrecht, vorgesehen.“

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