ORF hat Verpflichtung zu Barrierefreiheit

Sparpläne auf Kosten behinderter Menschen völlig inakzeptabel

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BSVÖ

Falls der ORF vom Staat keine Gebührenrefundierung bekommen sollte, kündigt er laut APA in seiner Finanzvorschau ab 2014 Einsparungen im Bereich der Barrierefreiheit an.

„Diese Drohung ist für unsere 318.000 dauerhaft sehbeeinträchtigten ÖsterreicherInnen, die meisten davon GebührenzahlerInnen, völlig inakzeptabel“, stellt Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes (BSVÖ) klar und verweist auf den gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der BSVÖ erinnert an den „besonderen Auftrag“ in § 5 Absatz 2 des ORF-Gesetzes, nach dem der ORF dafür Sorge zu tragen hat, „dass der jeweilige Anteil der für Hör- und Sehbehinderte barrierefrei zugänglich gemachten Sendungen durch geeignete Maßnahmen kontinuierlich gegenüber dem Stand zum 31. Dezember 2009 erhöht wird“.

Auch in Artikel 21 (Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen) der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, die in Österreich umzusetzen ist, muss der Staat dafür Sorge tragen, dass die Massenmedien, einschließlich den Anbietern von Informationen über das Internet, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestalten. Diese Regelung betrifft ursächlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zum Teil gebührenfinanziert ist, der einen besonderen gesellschaftlichen und sozialen Auftrag zu erfüllen hat und auf den der Gesetzgeber und die Kontrollorgane diesbezüglich auch Einfluss haben.

BSVÖ-Präsident Wolf: „Wir fordern den ORF auf, seine Drohungen einzustellen und die Barrierefreiheit weiter auszubauen. Man kann doch nicht bei jeder Finanzverhandlung diesen gesetzlich vorgeschriebenen Service in Frage stellen!“

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