Rechnungshof kritisiert planlose Zusammenarbeit – auch Föderalismus genannt

Der Rechnungshofbericht "Sozialabteilung der Landesregierung Steiermark und Bundessozialamt - Koordination und Parallelität" listet sehr detailreich Versäumnisse in der Koordinierung auf. Ein Kommentar.

Rechnungshof
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Der vorgelegte Bericht (PDF) enthält keine wirklichen Neuigkeiten für jene Personen, die tagtäglich im Bereich der Behindertenhilfe und dem Spannungsfeld zwischen Bund- und Länderangeboten tätig sind.

Doch die Leistung des Rechnungshofes ist es, dieses Chaos (ein Auswuchs aus dem Bereich Föderalismus) in einem Bericht sehr deutlich aufzuzeigen und auch Vorschläge zur Änderung zu machen.

Koordination und …

Unter dem Zwischentitel „Koordination und Parallelität“ wird die Zusammenarbeit und die Selbstwahrnehmung von öffentlichen Stellen dargestellt. Dort ist beispielsweise zu lesen: „Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) sah sich als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung, das Land Steiermark als subsidiärer Leistungserbringer. Tatsächlich erbrachte in der Steiermark das Land rund dreimal so hohe Leistungen für Menschen mit Behinderung wie das Bundessozialamt.“

Konkret: Starke Steigerungen im steiermärkischen Landesbudget (plus 89 %) zwischen 2005 und 2010. Dagegen kaum Veränderungen im Budget des Bundessozialamtes (plus 3 %) – sind dem Bericht auf Seite 196 zu entnehmen.

Aber auch die österreichische Behindertenpolitik wird kritisch beleuchtet: „Ziel der Behindertenpolitik war zunächst ein (kontinuierlicher) Schutz für Menschen mit Behinderung, der sich teilweise auch als Ausgrenzung auswirkte.“

… Parallelität

Und auch der tägliche Wahnsinn der Verwaltungsparallitäten wird am Beispiel der Definition von Behinderung aufgezeigt. „Aufgrund der unterschiedlichen Definitionen musste jede Behörde eine Behinderung für ihren Wirkungsbereich neu beurteilen, auch wenn eine andere Behörde bereits eine Behinderung festgestellt hatte.“

Der Rechnungshof „empfahl dem BMASK, dem Bundessozialamt und dem Land Steiermark, Maßnahmen zu setzen, um eine unsachliche Ungleichbehandlung der Betroffenen zu vermeiden“.

Beispiel Hilfsmittel

Konkret wird Beispiel um Beispiel aufgezählt: „Für Hilfsmittel (z.B. orthopädische Behelfe) konnten einem Betroffenen vier verschiedene Rechtsträger (das Land Steiermark, das Bundessozialamt, der zuständige Pensionsversicherungsträger und der zuständige Krankenversicherungsträger) gegenüber stehen.“

Dies sei unzumutbar und der Rechnungshof „empfahl dem BMASK, dem Bundessozialamt und dem Land Steiermark, dafür zu sorgen, dass sich die Betroffenen bei der Antragstellung für Hilfsmittel nur an einen einzigen Entscheidungsträger wenden müssen.“

Selbiges Problem bei den Ausweisen für Behindertenparkplätze: „Insbesondere wäre zu überprüfen, ob in den Untersuchungen zur Eintragung „Unzumutbarkeit der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel“ in den Behindertenpass auch zugleich über die Kriterien zur Erlangung eines Parkausweises nach der StVO befunden werden könnte.“

„Es wären die Ansprechpartner für die Betroffenen und die staatlichen Koordinierungsprozesse zu reduzieren“, zeigt der Rechnungshof auf.

Es bleibt zu hoffen, dass der Bericht nicht zu schnell in einer Schublade verschwindet.

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