Deutschland: Blinde Menschen dürfen als Heilpraktiker arbeiten

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) hat heute die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2012 begrüßt, dass auch blinde Menschen Heilpraktiker werden dürfen.

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Dessen Vorsitzender Berndt Maier erklärte: „Die Entscheidung ist gut und richtungsweisend entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das neue Berufsfeld eröffnet blinden und sehbehinderten Menschen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Viele ,klassische‘ Blindenberufe sind im Laufe der Entwicklung verloren gegangen, sodass sich blinde und sehbehinderte Menschen neue, zeitgemäße Betätigungsfelder erobern und dabei gegen viele Vorbehalte ankämpfen müssen.“

Den Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht hat die ebenfalls blinde Berliner Rechtsanwältin Pamela Pabst für ihre Mandantin erstritten. Über den Erfolg freut sie sich sehr und sieht darin auch eine Chance für andere Betroffene. In medizinischen Berufsfeldern sind blinde und sehbehinderte Menschen bereits sehr erfolgreich tätig, weil sie dabei vor allem von ihrem besonders geschulten Tastsinn profitieren. Die noch relativ neue Ausbildung zur medizinischen Tastuntersucherin ist ein Beleg dafür.

Viele Arbeitgeber wissen zu wenig, was sie behinderten Menschen zutrauen können und können sich beispielsweise nicht vorstellen, dass Blinde am Computer arbeiten. Zudem ist ihnen nicht bekannt, dass es eine finanzielle Unterstützung für die Arbeitsplatzausstattung blinder und sehbehinderter Menschen sowie für eine Arbeitsplatzassistenz gibt.

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