Deutscher Filmförderfonds will barrierefreie Filme

Neue Richtlinien für den um weitere drei Jahre verlängerten Deutschen Filmförderfonds verlangen seit 1. Januar 2013 barrierefreie Filme.

Menschen vor einem Kino
BilderBox.com

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte zur der Verpflichtung, barrierefreie Fassungen des Films zu erstellen: „Seh- und hörbehinderte Menschen haben ein Recht darauf, am Kulturgut Film teilzuhaben.“ Jährlich werden 60 Millionen Euro für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland zur Verfügung gestellt.

Die Aktion Mensch hat die veränderten Förderrichtlinien begrüßt, nach denen die Produzenten von geförderten Filmen mindestens eine Endfassung des Films mit Audiodeskription (Hörbeschreibung) und deutschen Untertiteln vorlegen müssen, um die gesamte staatliche Fördersumme zu erhalten. „Die technischen Voraussetzungen für die Produktion barrierefreier Filme sind seit Langem vorhanden“, so deren Vorstand Martin Georgi. Durch die neuen Auflagen würden Produzenten erkennen, dass barrierefreie Fassungen mit geringem finanziellen Aufwand möglich seien.

Damit Menschen mit und ohne Behinderung in Zukunft selbstverständlich gemeinsam Kino erleben können, fordert die Aktion Mensch noch weitere Schritte. „Nur barrierefreie Fassungen abzuliefern reicht nicht aus. Letztlich müssen auch Kopien der Filme in den Kinos vorgeführt werden“, so Georgi. Die Aktion Mensch fordert zudem die Kinobetreiber auf, Kinosäle vermehrt barrierefrei zu gestalten.

Wie Inklusion im Kino gelingen kann, zeigt die Soziallotterie mit ihrem barrierefreien Filmfestival „überall dabei“, das bis Mai 2013 unter der Schirmherrschaft von Guildo Horn durch 40 deutsche Städte tourt.

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