Eugenische Indikation – Gesundheitsminister agiert mit frei erfundenen Daten

FPÖ-Hofer: Eugenische Indikation bleibt Schande für Österreich

Norbert Hofer
FPÖ

In Österreich ist es im 21. Jahrhundert immer noch möglich, dass Kinder, die von einer möglichen Behinderung bedroht sind, noch bis unmittelbar vor der Geburt im Mutterleib getötet werden können. Diese Vorgangsweise ist durch die österreichische Rechtslage gedeckt und wird „Eugenische Indikation“ bezeichnet. Einige Behindertenorganisationen sprechen in diesem Zusammenhang von „Eugenischer Diskriminierung“. “

FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer kämpft seit Jahren gegen die Eugenische Diskriminierung und war zuletzt mit einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums konfrontiert, in der behauptet wurde, es gäbe nur ganz wenige Fälle in Österreich. Hofer zeigte sich verwundert, weil bisher immer wieder behauptet worden war, dem Minister lägen dazu keinerlei Zahlen vor. Hofer brachte daher eine parlamentarische Anfrage ein, um die Behauptung aus der Stellungnahme des Ministeriums zu hinterfragen.

Hofer: „In der Anfragebeantwortung heißt es nun wiederum wörtlich, dass dem Ministerium KEINE Zahlen zur Eugenischen Indikation vorliegen würden. In der Stellungnahme des Ministers wenige Wochen davor wurde also schlichtweg die Unwahrheit gesagt.“

„Die Streichung der bisherigen Regelung zur Eugenischen Indikation gemäß § 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB ist aus Gründen der Menschenwürde dringend notwendig“, betonte Hofer. „Die Regierung muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Entscheidung treffen, die zeigt, dass der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben betrachtet, das nur aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt ausgelöscht werden darf. Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu kümmern und für sie zu sorgen, wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, diese Aufgabe zu übernehmen“, so Hofer.

Stimmen zur Eugenischen Indikation (Quelle: Homepage der Lebenshilfe Wien):

Im „Falter“ räumte die jetzige Nationalratspräsident Barbara Prammer ein, dass die Abtreibung Behinderter bis zum Geburtstermin „grausam“ erscheine. Und SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte betroffen gemeint: „Ist das (die Eugenische Indikation, Anm.) noch mit der Menschenwürde vereinbar? Ich glaube, es ist notwendig, diese Bestimmung neu zu überdenken.“

Der langjährige Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Peter Husslein, dazu: „Die gesetzliche Regelung ist sehr, sehr unbefriedigend. In der Praxis können diese (behinderten, Anm.) Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Überlebt das Kind dennoch, muss derselbe Arzt lebenserhaltende Maßnahmen setzen.“ Norbert Hofer: „Es ist nun hoch an der Zeit, im Parlament abseits aller ideologischer Schranken dieses Thema sehr ernsthaft zu diskutieren und einen Beschluss zu fassen, der diese schlimmste Form der Diskriminierung endlich zu beenden.“

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