Wie verlief das erste Treffen der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan Behinderung?

In einem jüngst erschienenen Protokoll des Monitoringausschusses wird nun über das erste Treffen der Begleitgruppe zum Nationalen Aktionsplan (NAP) im Sozialministerium berichtet.

BM Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
BMASK

„Die Überwachung und Begleitung des NAP soll eine Begleitgruppe übernehmen, in der neben der Behindertenanwaltschaft und dem Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich auch die Behindertenvertretung bzw. die Zivilgesellschaft einzubinden ist“, heißt es im Nationalen Aktionsplan und als Ziele werden festgehalten: Es sollen „eine Prioritätenliste für Maßnahmen des NAP sowie geeignete Indikatoren für die Messung der Fortschritte im Zusammenhang mit dem NAP“ erstellt werden.

Erste Sitzung am 23. Oktober 2012

Laut Protokoll des Monitoringausschusses ist die erste Sitzung der Begleitgruppe so verlaufen:

„Es bestehen Auffassungsunterschiede, ob die Begleitgruppe sich nur auf den NAP bezieht oder ob es auch Teil der Aufgabe der Begleitgruppe ist, zu beachten, wo der NAP und die UN-Konvention nicht deckungsgleich sind.

Bedenklich erscheint der Umstand, dass die Begleitgruppe nur NGO-VertreterInnen sowie MitarbeiterInnen des BMASK als Mitglieder hat. Andere Ministerien wurden bewusst nicht einbezogen, und auch die Bundesländer sind derzeit nicht involviert.

Inhaltlich soll als nächster Schritt eine Prioritätensetzung erfolgen. Unklar ist, aufgrund welcher Entscheidungsbefugnis dies geschehen soll.

Konventionskonforme Indikatoren müssen entwickelt werden und es muss dem entsprechende Studien geben (die natürlich etwas kosten), die den Status Quo feststellen (um daran ablesen zu können, was sich wie entwickelt hat). Das BMASK stellt dazu fest, dass es nur begrenzte Ressourcen gibt.

Es braucht mehr als bloß zwei Treffen pro Jahr, um tatsächlich begleitend arbeiten zu können.

Das BMASK soll alle Stellungnahmen zum Entwurf des NAP zur Verfügung stellen, damit alle Beteiligten der Begleitgruppe auf einem Stand sind. Das BMASK meint dazu, dass das mit den Stellungnahmen der Ministerien schwierig sei, denn diese seien nicht für die Öffentlichkeit verfasst worden.“

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