Keine Rampe beim Theseustempel

Wie häufig in solchen Fällen: Niemand ist angeblich wirklich schuld und man wird sich bemühen, eine Lösung zu finden. Ein Kommentar zum Schildbürgerstreich.

Sendung Bürgeranwalt zu Theseustempel 20121222
ORF

„Seit seiner Generalsanierung kann der Theseustempel im Wiener Volksgarten wieder für Kunstausstellungen und andere Veranstaltungen genutzt werden. Auf den Bau einer Rampe, um den Zugang auch Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern zu ermöglichen, wurde dabei allerdings vergessen“, schreibt die Volksanwaltschaft auf Ihrer Homepage zur Sendung „BürgerAnwalt“ am 22. Dezember 2012 im ORF.

Nur von außen betrachten?

„Der Theseustempel im Wiener Volksgarten steht seit seiner Renovierung 2010 Besucherinnen und Besuchern wieder offen, im Inneren des Tempels finden hin und wieder vom Kunsthistorischen Museum organisierte Ausstellungen statt. Doch auf eine Rampe oder einen behindertengerechten Zugang zum Tempel wurde nicht Bedacht genommen, ärgern sich diverse Behindertenorganisationen, die sich jetzt an die Volksanwaltschaft gewandt haben. Der Bau einer Rampe scheiterte vor allem am Veto der Denkmalschützer, heißt es bei der Burghauptmannschaft, dem Eigentümer des 200 Jahre alten klassizistischen Gebäudes. Werden Rollstuhlfahrer oder andere gehbehinderte Personen den Theseustempel weiterhin nur von außen betrachten können?“, fragt der ORF in einer Ankündigung zur Sendung.

Die Burghauptmannschaft hat den Tempel ab dem Jahr 2008 um 2 Millionen Euro saniert.

Die Sendung: Was besprochen wurde?

In der Sendung am 22. Dezember 2012 diskutierten Volksanwältin Terezija Stoisits, Klaus Voget von der ÖAR sowie Kornelia Götzinger (sie hat den Fall zur Volksanwaltschaft gebracht) über diesen Missstand mit Paul Frey, kaufmännischer Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museum in Wien.

Die Burghauptmannschaft (für den Umbau verantwortlich) entsandte keinen Vertreterin bzw. Vertreter zur ORF-Sendung, sondern übersandte lieber einen Brief. Man geht dabei nicht auf das Ignorieren des Behindertengleichstellungsgesetzes ein und teilt mit, dass man im Oktober 2012 ein Begehungstermin vor Ort gemacht habe – bisher allerdings ohne eine Lösung zu finden. In der Sendung wurde vorgelesen: „Aufgrund der sehr komplexen Situation konnte noch keine Lösung gefunden werden.“

„Ich denke es wird uns auch beim Theseustempel gelingen“, hofft Paul Frey vom Kunsthistorischen Museum in Wien.

Volksanwältin Stoisits kritisierte den Schildbürgerstreich eines Umbaus ohne Schaffung von Barrierefreiheit. Dies ist ihrer Meinung nach „zweifelsfrei in Missstand in der Verwaltung“. Weiters betont sie die Umbaukosten von 2 Millionen Euro „öffentliches Geld“. Es habe sich anscheinend auch keiner ernsthaft mit Barrierefreiheit auseinandergesetzt.

Denkmalamt: Es gab bisher keinen Antrag

Argumentiert wurde auch mit angeblichen Problemen mit dem Denkmalschutz. Dem entgegnet das Denkmalamt mit einem Schreiben in dem es heißt: „Bisher ist keine Einreichung für den barrierefreien Zugang erfolgt. Erst anhand von konkreten baulichen Konzepten kann deren Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz geprüft werden.“

Gleichstellung wieder ignoriert

Unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BBGStG) stellt sich die Frage, ob die mangelnde Barrierefreiheit im Jahr 2006 erhoben worden ist und in einem der Etappenpläne der Bundesministerien (§ 8 BGStG) aufscheint. Falls dies nicht der Fall ist, wäre zu klären, warum dies so ist.

Mit anderen Worten heißt dies schlicht: Es gab bisher gar keine Bemühungen, hier die Barrierefreiheit zu schaffen. So wird 2012 mit der Behindertengleichstellung in Österreich umgegangen – und das bleibt wie meisten ohne Sanktion.

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