Was steht im Wiener Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren?

Laut Wiener Antidiskriminierungsgesetz war das Land Wien zur Erstellung und Vorlage eines Etappenplans verpflichtet. Wie sehen nun die Inhalte aus?

Wiener Etappenplan
Land Wien

„Das Land und die Gemeinde Wien verpflichten sich, die geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu ihren Leistungen und Angeboten ohne Diskriminierung im Sinne des § 2 Abs. 1 zu ermöglichen. Insbesondere hat die Gemeinde Wien nach Anhörung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung (§ 38 Chancengleichheitsgesetz Wien) bis zum 30. Juni 2012 einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihr genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen“, heißt es im Wiener Antidiskriminierungsgesetz.

Inhalte des Wiener Etappenplans

Der Entwurf eines Wiener Etappenplans wurde vom Land Wien im Juni 2012 der Interessenvertretung vorgelegt. (Ausführliche Informationen zum Wiener Etappenplan)

Grundsätzlich sollen in einem Zeitraum von 30 Jahren (2012 – 2042) knapp 1100 Gebäude umgebaut werden. Die Stadtbaudirektion schätzt den notwendigen Finanzbedarf auf rund 160 Millionen Euro.

Was sagt die Wiener Interessensvertretung dazu?

Nach monatelanger, intensiver Behandlung des Plans kam die Wiener Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen (§ 38 Chancengleichheitsgesetz Wien) zu folgendem Schluss: „Der Etappenplan wird von der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in der vorliegenden Form abgelehnt.“

Dies wurde in einem Schreiben an die Wiener Landesregierung ausführlich dargelegt. Begründet wird es in erster Linie mit den unverständlichen und unzumutbar langen Übergangsfristen von bis zu 30 Jahren, die Gegenstand des Planes sind. „Die Interessensvertretung kann darin nicht ein ernsthaftes Bemühen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in einer angemessenen Frist erkennen.“

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