Verbandsklagerecht für den Klagsverband

Ab sofort können diskriminierende Bestimmungen in Versicherungsverträgen eingeklagt werden.

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Klagsverband

Das soeben in Kraft getretene Versicherungsrechtsänderungsgesetz bringt für den Klagsverband eine wesentliche Neuerung: Ab sofort besteht für die NGO die Möglichkeit, von der Verbandsklage Gebrauch zu machen.

Das bedeutet, dass gegen diskriminierende Bestimmungen geklagt werden kann, die bei einem positiven Ausgang des Verfahrens aus Versicherungsverträgen gestrichen werden müssen. Sonst hat der Klagsverband nur die Möglichkeit, Einzelpersonen wegen Diskriminierung auf dem Gerichtsweg zu unterstützen. Diese bekommen im Idealfall einen Schadenersatz zugesprochen, Barrieren oder diskriminerende Regelungen bleiben aber bestehen.

Der Klagsverband fordert seit langem das Verbandsklagerecht und zeigt sich über die aktuelle Entwicklung erfreut. Ein Wehrmutstropfen bleibt allerdings: Das Verbandsklagerecht beschränkt sich für den Klagsverband auf Versicherungsverträge.

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