Endlich Inklusive Bildung schaffen

Unabhängiger Monitoringausschuss mahnt die Umsetzung der UN-Konvention ein

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Monitoringausschuss

Der Unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich nach 2010 zum zweiten Mal mit einer umfassenden Stellungnahme zu Inklusiver Bildung zu Wort gemeldet: „Mit Inkrafttreten der UN-Konvention im Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“, hält Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoringausschusses fest.

Obwohl der Ausschuss das Thema barrierefreier Bildung zu einem Schwerpunkt der letzten vier Jahre gemacht hat, hat sich seit Unterzeichnung der Konvention praktisch nichts bewegt. Die Ankündigung im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen, in Pilotprojekten in Modellregionen neue Konzepte erproben zu wollen, kann aus Sicht des Ausschusses nur als völlig unzureichend bezeichnet werden.

Wichtigste Forderungen des Ausschusses sind:

  • eine tiefgreifende Strukturreform des österreichischen Bildungswesen unter Beseitigung aller absondernden und ausschließenden Behandlung von Menschen mit Behinderungen
  • Abschaffung des Systems des „sonderpädagogischen Förderbedarfs“
  • stattdessen Inklusionskompetenz für alle Lehrenden
  • Umwandlung der Sonderpädagogischen Zentren in Kompetenzzentren unter höchstmöglicher Nutzung des vorhandenen Know-how
  • bedarfsdeckende Zurverfügungstellung der erforderlichen Assistenzleistungen in den Bildungseinrichtungen

Die Stellungnahme spiegelt die Rückmeldungen von SelbstvertreterInnen wider – Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen in eigener Sache haben sich rege an der öffentlichen Sitzung des Ausschusses im Oktober 2012 beteiligt. Aus den Erfahrungen und dem Alltag von SelbstvertreterInnen wird unmissverständlich deutlich, dass das System der Sonderschule eine Sackgasse bildet, das Chancen und Wahlmöglichkeiten verbaut.

Die klare rechtliche Vorgabe der Konvention, das Bildungssystem inklusiv und barrierefrei zu gestalten, ist vordringlich zu erfüllen, zum Wohle aller Lernenden. „Die Frage“, so der Ausschuss, in seiner Stellungnahme „ist nicht, ob Inklusion das Ziel ist, sondern wie und wann dieses Ziel erreicht wird. Das „wie“ ist hinreichend beforscht und damit geklärt, das „wann“ ist JETZT.“

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