Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung kommt

Ein diesbezüglicher Entschließungsantrag wurde am 30. Jänner 2013 im Parlament einstimmig beschlossen.

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„Es freut mich, dass blinde Richterinnen und Richter in Österreich endlich möglich werden“, zeigt sich der ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz Joseph-Huainigg in einer ersten Reaktion gegenüber BIZEPS-INFO zufrieden und erläutert: „Im Zuge der per 1.1.2014 neu geschaffenen Bundesverwaltungs- und Bundesfinanzgerichte startet ein Pilotprojekt, das rechtliche Rahmenbedingungen sowie technische Hilfsmittel und Assistenzleistungen schaffen und erproben soll, welche in Folge auf den gesamten Justizbereich ausgedehnt werden sollen.“

Ausschreibung läuft

„Justitia fällt faire Urteile mit verbundenen Augen! Das wird jetzt auch in Österreich Realität. Ich ermutige blinde oder sehbehinderte Juristinnen und Juristen, sich für die dafür 80 ausgeschriebenen Planstellen zu bewerben“, so Abgeordneter Huainigg, der auf die laufende Ausschreibung verweist; siehe Wiener Zeitung vom 29.1.2013 (GZ AsylGH-100.100/002-Pers/2013). (siehe auch seine Rede im Parlament dazu)

Entschließungsantrag beschlossen

In einem am 30. Jänner 2013 von den Regierungsparteien eingebrachten und einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag „betreffend Pilotprojekt für Verwaltungsrichter mit Sehbehinderung“ wird festgehalten: „Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen eines Pilotprojektes in einem ersten Schritt die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit blinde und stark sehbehinderte Personen am Bundesverwaltungsgericht und am Bundesfinanzgericht auch den Richterberuf ausüben können. Das Pilotprojekt soll begleitend evaluiert werden, um generelle Rahmenbedingungen für blinde Richter zu schaffen.“

Begründet wurde der Antrag wie folgt: „Derzeit sind in Österreich blinde und stark sehbehinderte Personen von der Ausübung des Richterberufes ausgeschlossen, während es in Deutschland etwa 60 blinde Richter gibt. Im Zuge der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte nunmehr erstmalig ein Pilotprojekt gestartet werden, welches auch stark sehbehinderten und blinden Personen die Ausübung des Berufes als Verwaltungsrichter ermöglichen soll. Neben den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen sollen auch geeignete organisatorische Rahmenbedingungen erprobt werden, die es blinden Menschen ermöglichen, die Berufserfordernisse zu erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel die Adaptierung des Arbeitsplatzes mit Scanner, Laptop mit Braillezeile oder die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz. Die Erkenntnisse und Erfahrungen des Pilotprojektes sollen begleitend evaluiert werden, um Voraussetzungen für blinde Richter in anderen Bereichen der Justiz zu schaffen.“

Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßen den Entschließungsantrag.

Kurzfristige Bewerbungen erhofft

„Ich möchte blinde und sehbehinderte Juristen ermutigen, sich für die ausgeschriebenen 80 Stellen zu bewerben. Das angestrebte Pilotprojekt braucht jetzt vor allem mutige Kandidatinnen und Kandidaten, die den Richterberuf anstreben“, so Huainigg in einer begleitenden Presse-Aussendung.

Es bleibt zu hoffen, dass sich in den nächsten wenigen Wochen wirklich sehbehinderte oder blinde Personen bewerben. Dies ist deswegen gar nicht so sicher, weil sich einige von den qualifizierten potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern sicherlich schon andere Jobs gesucht haben, nachdem man ihnen immer und immer wieder erklärte, dass man sehbehinderte und blinde Richterinnen und Richter in Österreich für unvorstellbar hält.

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