Neues Staatsbürgerschaftsgesetz erleichtert Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern

Eltern- oder Familienhospizkarenz wird bei hinreichenden Lebensunterhalt berücksichtigt

Österreichischer Pass
BMEIA

„Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) wird deutliche Erleichterungen bei der Einbürgerung von gut integrierten Zuwanderern bringen“, unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach der Einigung der Bundesregierung auf einen Entwurf für das neue Staatsbürgerschaftsgesetz.

Wichtig sei, dass auch die Eltern- bzw. die Familienhospizkarenz bei der Anrechnung des hinreichenden Lebensunterhalts berücksichtigt werden. Für den hinreichend gesicherten Lebensunterhalt wird der Durchschnitt der besten drei Jahre innerhalb der Rahmenfrist der letzten sechs Jahre zur Berechnung herangezogen. „Das bedeutet, dass auch Zeiten der Elternkarenz  oder einer Familienhospizkarenz innerhalb dieser sechsjährigen Rahmenfrist zählen können“, erläutert der Sozialminister.

Grundsätzlich ist es nach dem neuen StbG möglich, nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn die betreffende Person neben dem hinreichenden Lebensunterhalt über ein sprachliches Niveau auf der Stufe B2 (entsprechen Fremdsprachenkenntnisse auf Maturaniveau) verfügt. Ein weiterer Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration ist dann nicht mehr notwendig. Verfügt der Bewerber über sprachliche Fähigkeiten auf B1-Niveau (Mittelschulniveau), dann ist nach sechs Jahren ebenfalls eine Einbürgerung möglich, wenn ein Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration belegt werden kann. Dieser Nachweis kann durch eine dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich oder durch einen Beruf im Sozial-, Gesundheits-, oder Bildungsbereich (über der Geringfügigkeitsgrenze) erbracht werden. Ebenso ist die Tätigkeit in einem Interessenverband oder -vertretung (Elternvertreter oder Betriebsrat) zur Anerkennung der nachhaltigen persönlichen Integration möglich.

Mit der Novelle des StbG können nun auch Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen, ohne notwendigerweise einen DNA-Test erbringen zu müssen. Bei Adoptionen von ausländischen Kindern wird der Erwerb der Staatsbürgerschaft bis zum 14. Lebensjahr erleichtert.

„Wichtig war mir, neben der Berücksichtigung der Karenzzeiten beim hinreichenden Lebensunterhalt, dass durch das neue Staatsbürgerschaftsgesetz Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und Menschen mit Behinderungen keinen hinreichenden Lebensunterhalt mehr nachweisen müssen. Es muss allerdings durch ein Gutachten des Bundessozialamtes bzw. ein amtsärztliches Gutachten belegt werden, dass eine Teilnahme am Erwerbsleben nicht möglich ist“, schloss Hundstorfer.

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