Beschäftigungspflicht der Bundesländer im Überblick

Die Entwicklung der letzten 10 Jahre betreffend der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen in den Bundesländer ist nicht nur erfreulich.

Symbolfoto Statistik mit vielen Zahlen
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Zum einen bewegen sich 2012 sieben Bundesländer über der 100 %-Marke – und zum anderen sind zwei Bundesländer nach wie vor Sorgenkinder. (BIZEPS hat diesbezüglich eine Grafik erstellt.)

Die Steiermark war löblicherweise schon 2002 mit 169,7 % weit über dem verlangten Soll und bewegt sich seither stetig in diesem Bereich. Kärnten beschäftigte 2002 125,4 % und zeigt eine deutliche Steigerung mit 158,5 % im Jahr 2012. Auch Oberösterreich zählt einen Zuwachs der Beschäftigungspflicht in den letzten 10 Jahren. Waren es 2002 noch 116,9 % an Beschäftigungen von Menschen mit Behinderungen, sind es 2012 schon 133,4 %. Burgenland begann 2002 mit 84,1 % und bewegt sich jetzt bei 119,4 %.

Zwei Bundesländer beschäftigen zwar nur knapp um die 100 %, zeigen jedoch die letzten 10 Jahre eine deutliche Steigerung: Wien 75,6 % (2002) 103,6 % (2012) und Niederösterreich 68,6 % (2002) 100 % (2012).

Nachzügler und Sorgenkinder sind Tirol und Vorarlberg

Diese beide Bundesländer stellen nicht annähernd soviel Arbeitsplätze zur Verfügung als sie müssten, auch wenn man eine vernachlässigbare Steigerung feststellen kann. Tirol beschäftigte 2002 41,2 % und steigerte sich bis 2012 auf 55,5 %. Bei Vorarlberg verhält es sich ähnlich: 43,9 % im Jahr 2002 steigerte Vorarlberg bis 2012 auf beachtliche 56,5 %.

Abschließend kann gesagt werden, dass der Durchschnitt an Beschäftigten aller Bundesländer 2012 bei 110,2 % liegt. Sieben Bundesländer erfüllen mitunter mehr als die vorgeschriebene Pflicht. Tirol und Vorarlberg müssten seit 10 Jahren rund doppelt so viele Beschäftigungen zur Verfügung stellen als sie tun, was massiven Handlungsbedarf bedeutet.

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