EGMR-Urteil: Ungarn verletzt Recht der Roma auf Bildung

In ungarischen Sonderschulen sind Kinder mit Roma-Herkunft unverhältnismäßig stark vertreten.

Flagge Ungarn
European Communities, 2002 / Quelle: EC – Audiovisual Service

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der Staat Ungarn das Recht der Roma auf Bildung verletzt.

Nach der Klage zweier Roma hat der EGMR eine mittelbare Diskriminierung festgestellt, weil der Staat Ungarn überproportional viele Romakinder zum Besuch von Sonderschulen verpflichtet.

Die beiden Kläger wurden in den frühen 1990er Jahren geboren. Bei Schuleintritt verlangten die Behörden, dass sie von Fachleuten getestet werden, um zu klären, ob sie in die Regelschule eintreten können oder eine Sonderschule besuchen müssen. Das Ergebnis des Tests war, dass beide eine leichte geistige Behinderung haben und somit keine Regelschule besuchen können. In ungarischen Sonderschulen sind Romakinder stark überrepräsentiert.

Nach mehreren erfolglosen Klagen gegen die ungarischen Schulbehörden brachten die beiden Männer 2010 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Der EGMR stellt in seinem Urteil eine Menschenrechtsverletzung fest und betont, dass es sich bei einer Maßnahme, die anscheinend neutral ist, aber für eine Personengruppe nachteilige Folgen in einem nicht gerechtfertigten Ausmaß hat, um mittelbare Diskriminierung handelt, außer es gibt dafür eine objektive und angemessene Begründung.

Besonders hervorgehoben wird auch, dass die Gruppe der Roma historisch immer wieder benachteiligt wurde. Der Staat habe deshalb eine besondere Verpflichtung zu verhindern, dass angeblich neutrale Praktiken zu weiterer Benachteiligung führten. (Hier geht’s zum Urteil in englischer Sprache.)

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