Deutschland: Methoden zur vorgeburtlichen Diagnostik gefährden Existenzrecht

Der Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat am 25. Februar 2013 davor gewarnt, dass Methoden zur vorgeburtlichen Diagnostik das Existenzrecht behinderter Menschen gefährden.

Forschung
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In einem zugleich vorgelegten Positionspapier zur Bioethik werden Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik auf den Prüfstand gestellt.

Nach Ansicht des Inklusionsbeirats tragen diese biomedizinischen Praktiken dazu bei, die Existenzberechtigung von Menschen mit Behinderung infrage zu stellen und sie zu diskriminieren. Die Praktiken seien daher schädlich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Sowohl bei der Pränataldiagnostik als auch der Präimplantationsdiagnostik gehe es um die Suche nach möglichen Behinderungen, obwohl daraus keine Behandlung oder Therapie folge. In der medizinischen Praxis werde mit unterschiedlichen Methoden gezielt, umfassend und mit großem Aufwand nach möglichen Behinderungen gesucht. Paare bzw. Frauen sollten so entscheiden, ob ein behindertes Kind zur Welt komme oder nicht.

Bisherige Versuche, die pränatale Diagnostik durch gute Beratung und Aufklärung zu begrenzen, indem Paare bzw. Frauen besser aufgeklärt und gut beraten selbstbestimmt auf Diagnostik verzichten oder sich bewusst für ein behindertes Kind entscheiden, waren nicht erfolgreich, so der Inklusionsbeirat.

Mit dem Positionspapier setzt sich der Inklusionsbeirat grundsätzlich für eine Reform ein, mit der das Angebot der Pränataldiagonistik auf Krankheiten beschränkt wird, die vorgeburtlich behandelt werden können oder deren Entdeckung eine Behandlung direkt nach der Geburt ermöglicht. Jede öffentliche Forschungsförderung für die Weiterentwicklung von vorgeburtlichen Untersuchungsmethoden, die nicht der Gesundheit des Ungeborenen oder der schwangeren Frau dienen sollten unterbleiben.

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