Inklusive Bildung im Bundestagsausschuss

Der Stand der Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich in Deutschland interessiert den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Für ein öffentliches Fachgespräch mit sechs Sachverständigen hat der Ausschuss unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) zwei Stunden angesetzt.

Grundlage des Fachgesprächs sind Anträge der SPD, der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD fordert, die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen weiter zu stärken. Sie solle zum grundlegenden Prinzip aller bildungspolitischen Anstrengungen gemacht werden. Seit 2009 sei die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in der das Recht auf Bildung für behinderte Menschen geregelt wird, auch in Deutschland verbindlich.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Initiative zu ergreifen, um das Verbot der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ohne Einschränkungen aufzuheben. Inklusion gewährleiste allen Menschen, unabängig von ihren Fähigkeiten, das Recht auf volle gesellschaftliche Teilhabe. Die Fraktion tritt in einem Punkte-Plan dafür ein, zusammen mit Ländern und Kommunen ein Investitionsprogramm „Inklusive Bildiung“ anzustoßen, um die Bildungseinrichtungen schnell barrierefrei umzubauen und auszustatten.

Nach dem Willen der Grünen soll die Bundesregierung dazu beitragen, das Bildungssystem in Deutschland inklusiv zu gestalten. Dazu gehöre, mit den Ländern ein Ganztagsschulprogramm auszuhandeln, dessen Mittel auch dafür genutzt werden, an den Schulen die Voraussetzungen und Bedingungen für das Recht auf inklusive Bildung zu schaffen. In ihrem Punkte-Plan tritt die Fraktion dafür ein, mit den Ländern zu vereinbaren, wie die Kosten der Inklusionsreform zwischen Kommunen, Ländern und Bund aufgeteilt werden.

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