BIZEPS: Bundesregierung bei der Barrierenbeseitigung säumig

BIZEPS unterstützt Behindertenanwalt Buchinger in der Analyse: Verbesserung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes auch 2012 nicht geschehen.

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„Die Untätigkeit der Bundesregierung in Gleichstellungsfragen ist unerträglich“, hält Markus Ladstätter (BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) fest und nennt als Beispiel: „Es fehlt nach wie vor ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Falle einer Diskriminierung.“

Trotz des Regierungsübereinkommens der SPÖ und ÖVP im Jahr 2008, in dem man sich auf die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes geeinigt hatte, wurde bisher keine Verbesserung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes bei der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen durchgeführt. Im Gegenteil: Im Rahmen des letzten Sparpakets wurde sogar die Verpflichtung zum Umbau von öffentlichen Gebäuden massiv ausgehöhlt und um Jahre verschoben.

„Aus unserer täglichen Erfahrung wissen wir, dass aufgrund des fehlenden Unterlassungs- und Beseitigungsanspruches das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sehr große Schwächen hat, da Diskriminierungen gerichtlich nicht beseitigt werden können. Im besten Fall bekommt man Schadenersatz, die Barriere muss jedoch nicht beseitigt werden“, so Markus Ladstätter, Schlichtungsexperte bei BIZEPS.

Ohne diesen Anspruch gibt es auch weiterhin keine effektive Möglichkeit, Diskriminierungen rechtlich verbindlich zu beseitigen. „Dies muss sich unbedingt ändern, damit das Gesetz endlich das Papier wert ist, auf dem es steht“, fordert Markus Ladstätter.

Im Rahmen seiner heutigen Pressekonferenz zur Jahresbilanz als Behindertenanwalt in Gleichstellungsfragen betonte auch Dr. Erwin Buchinger noch einmal, wie wichtig dieser Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung wäre. Er möchte den Parteien seine Erfahrungen diesbezüglich zukommen lassen.

„Wir unterstützen diese Forderung des Behindertenanwaltes vollinhaltlich und fordern umgehend eine Verbesserung des Gesetzes“, hält Markus Ladstätter abschließend fest.

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