Volksanwaltschaft präsentiert Jahresbericht: Anzahl der Missstände in der Verwaltung hat zugenommen

Diskriminierungsschutz nach wie vor unzureichend

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Die Anzahl der durch die Volksanwaltschaft festgestellten Missstände in der Verwaltung ist von 1.041 im Jahr 2011 auf 1.519 im Jahr 2012 angestiegen.

Dies stellten die Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka im Zuge ihrer Präsentation des Jahresberichts 2012 im Rahmen einer Pressekonferenz fest. Die Volksanwaltschaft ist 2012 insgesamt 15.649 Beschwerden nachgegangen. Sie hat 9.315 Prüffälle abgeschlossen.

In der Bundesverwaltung betrafen mehr als ein Viertel aller eingeleiteten Prüfverfahren den Sozialbereich. Fast 25 Prozent aller Prüfverfahren bezogen sich auf den Bereich Innere Sicherheit, wobei es vor allem um fremden- und asylrechtliche Beschwerden im Bereich des Innenministeriums und des Asylgerichtshofes ging. Eine Vielzahl an Beschwerden gab es auch im Bereich der Justiz. 15 Prozent aller Prüfverfahren bezogen sich auf diesen Themenbereich. In der Landes- und Gemeindeverwaltung dominierten Probleme mit der Jugendwohlfahrt und der Sozialhilfe, gefolgt von Beschwerden in Raumordnungs- und Baurechtsangelegenheiten.

Gravierende Mängel stellte die Volksanwaltschaft im Bereich des Diskriminierungsschutzes fest. Sie ist 2012 auf Diskriminierungen aus Gründen der Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung sowie der Nationalität gestoßen. Die Volksanwaltschaft fordert Maßnahmen für den verbesserten Diskriminierungsschutz wie eine gesetzlich garantierte Valorisierung des Pflegegeldes, einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz und Leistungen der Behindertenhilfe, einen gesetzlichen Anspruch auf Beseitigung von Barrieren und Unterlassung von Diskriminierung sowie die Einführung eines Mindestschadenersatzes.

Die Volksanwaltschaft stellte fest, dass es mit der Übernahme des Landespflegegeldes durch den Bund infolge des Pflegegeldreformgesetzes 2012 zu gesetzeswidrigen Herabsetzungen der Pflegegeldeinstufungen gekommen ist. Menschen erhielten plötzlich weniger Pflegegeld, obwohl sich an ihrem Zustand nichts geändert hat. Nach gesetzlichen Bestimmungen ist eine Herabsetzung des Pflegegeldes nur zulässig, wenn sich das Befinden der Betroffenen wesentlich verbessert hat.

Mängel ortet die Volksanwaltschaft im Maßnahmenvollzug, für die die Justizanstalten nicht im erforderlichen Ausmaß eingerichtet sind. Justizanstalten greifen eher zur Behandlung mit Medikamenten, anstatt den InsassInnen die eigentlich benötigte psychologische Betreuung zu bieten. Die Volksanwaltschaft ersucht das Justizministerium dafür zu sorgen, dass Personen im Maßnahmenvollzug so rasch wie möglich die erforderliche Therapie erhalten, um ihre Haft nicht in die Länge zu ziehen.

Kritik übt die Volksanwaltschaft an der überlangen Dauer der Verfahren beim Asylgerichtshof. Diese führen zu unzumutbaren Wartezeiten für Menschen, die um Asyl ansuchen und oft jahrelang nicht wissen, woran sie sind. Die Volksanwaltschaft fordert eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren insbesondere beim Asylgerichtshof. Auch im Bundesasylamt hat die Volksanwaltschaft Verzögerungen festgestellt.

Die von der Volksanwaltschaft eingerichteten Kommissionen für den präventiven Menschenrechtsschutz haben bisher rund 260 Kontrollen durchgeführt. Ihre Wahrnehmungen verweisen auf menschenrechtliche Defizite. Diese betreffen die medizinische Versorgung in Justizanstalten, Anhaltebedingungen in Polizeieinrichtungen, mangelnde Betreuung bei Abschiebungen, Personalmangel in Einrichtungen für Minderjährige, mangelnde Barrierefreiheit und Ressourcen in Heimen sowie die Verwendung von Netzbetten in Psychiatrien. Die Volksanwaltschaft hat entsprechende Prüfverfahren eingeleitet.

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