Jarmer: Die Zeit ist reif für barrierefreies Wählen

Die Grünen fordern Verbesserungen bei der Nationalrats-Wahlordnung und Europawahlordnung

Helene Jarmer
GRÜNE

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die von Österreich im Jahr 2008 ratifiziert wurde, schreibt in Artikel 29 die „Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben“ vor.

Konkret muss Österreich sicherstellen, dass „Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben“ sind.

„Derzeit werden WählerInnen mit Behinderungen in einigen Bereichen noch immer benachteiligt und damit die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

„Um barrierefreies Wählen zu ermöglichen, bedarf es einer Reihe von gesetzlichen Veränderungen in der Nationalrats-Wahlordnung und der Europawahlordnung. Ich bringe dazu im heutigen Verfassungsausschuss einen Entschließungsantrag ein.“

„Alle Wahlinformationen müssen verpflichtend auch in Leichter-Lesen-Version und in Österreichischer Gebärdensprache hergestellt und angeboten werden“, fordert Jarmer. „Außerdem muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Ermöglichung der selbständigen Wahlausübung geben. Das ist derzeit nur in einer Kann-Bestimmung geregelt“.

„Für blinde und sehbehinderte Menschen muss es Hilfestellungen bei der Abgabe von Vorzugsstimmen geben. Auch die Regelungen über die Inanspruchnahme einer Begleitperson sind zu präzisieren. Derzeit ist zwar in der Nationalrats-Wahlordnung verankert, dass sich körper- oder sinnesbehinderte WählerInnen von einer Person, die sie selbst auswählen können und gegenüber dem Wahlleiter bestätigen müssen, führen und bei der Wahlhandlung helfen lassen können. Einschränkend ist jedoch, dass über die Zulässigkeit der Inanspruchnahme einer Begleitperson im Zweifelsfall die Wahlbehörde entscheidet“, erläutert Jarmer und fordert: „Dieses Recht auf eine Begleitperson sollte ohne Einschränkung gewährt werden. Missbrauch kann beispielsweise durch die Koppelung an den Besitz eines Bundes-Behindertenpasses verhindert werden“.

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