Offener Brief des ÖZIV zum Thema Wohnen

Sehr geehrte Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger!

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ÖZIV

Wir sind erfreut, dass derzeit intensiv über das Thema leistbares Wohnen diskutiert wird. Wir begrüßen auch die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe bestehend aus Regierungsmitgliedern, die mit der Erarbeitung von Vorschlägen zu diesem Themenkomplex betraut ist.

Aus diesem Grund appellieren wir an alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Sachen Wohnen, die Anliegen von Menschen mit Behinderungen bei ihren Überlegungen miteinzubeziehen. Denn allzu oft werden im Zuge der Identifizierung von sogenannten Einsparungspotenzialen im Wohnbau Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Wohnflächen genannt.

Das ist auch angesichts der demografischen Entwicklung und des damit wachsenden Bedarfs an barrierefreien Wohnungen äußerst kurzsichtig gedacht und in der Folge teuer. Denn durch die große Zahl nicht barrierefreier Wohnungen sind viele alte Menschen gezwungen, ihre vertraute Umgebung zu verlassen und in ein Pflegeheim zu übersiedeln.

Barrierefreies Bauen kommt allen Menschen zugute. Insofern ist es für uns unverständlich, dass junge Familien gegen alte bzw. auch behinderte Menschen ausgespielt werden, weil barrierefreies Bauen angeblich teurer ist. Eine im Auftrag der Bundesinnung Bau erstellte Studie kommt zu dem Schluss, dass barrierefreies Bauen kostenneutral sein kann, wenn es rechtzeitig geplant ist.

Leistbares Wohnen muss für ALLE Menschen möglich sein. Gerade Menschen mit Behinderungen verfügen sehr häufig über ein geringes Einkommen, weil sie nicht Vollzeit berufstätig sein können oder weil sie überhaupt keinen Arbeitsplatz finden und auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Darüber hinaus ist gerade diese Personengruppe auf Barrierefreiheit angewiesen.

Wir fordern daher:

  • Zweckwidmung der Wohnbauförderung
  • Koppelung der Wohnbauförderung an Barrierefreiheit
  • Laufende Überprüfung der Barrierefreiheit (Planung, Umsetzung, Fertigstellung) durch ExpertInnen aus den Reihen der Menschen mit Behinderungen
  • Anpassung der Wohnflächen im geförderten Wohnbau, damit barrierefrei gebaute Wohnungen auch den Anforderungen der Wohnenden entsprechen
  • Eine bundesweite Vereinheitlichung/Harmonisierung der Bauordnungen mittels verpflichtender 15a-Vereinbarung, in der die Kriterien des barrierefreien Bauens nach ÖNORM 1600 festgeschrieben sind
  • Ausbau und bessere Verankerung der Barrierefreiheit in allen Bauordnungen
  • Abwendung geplanter bzw. Zurücknahme bereits beschlossener Verschlechterungen der Bauordnungen (siehe Beispiele Vorarlberg und Oberösterreich)
  • Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden und 
Wohneinheiten sowie von begleitenden Beratungen.
  • Reform des Mietrechts: in § 3 der MRG muss eindeutig definiert werden, dass 
“ortsüblicher Standard“ auch das Thema Barrierefreiheit umfasst. Damit ist es klar, dass es eine Verpflichtung des Vermieters ist, Wohnflächen und Zugang zu Wohnungen barrierefrei zu gestalten.


Fest steht: es darf keine Neubauten geben, die nicht den Kriterien des barrierefreien Bauens entsprechen! Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz festgeschrieben und auch ein Erfordernis der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Nur barrierefreies Bauen ist zukunftsorientiert und nachhaltig.

Dieser Offene Brief wurde am 28. Mai 2013 versandt.

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