Weniger Mindestsicherung für Menschen mit Behinderung

AKNÖ-Haneder: Niederösterreich bricht Vereinbarung

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In Niederösterreich erhalten nur Menschen ohne Behinderung die volle Mindestsicherung von 795 Euro. Ist man behindert und bekommt deshalb erhöhte Familienbeihilfe, wird diese als Einkommen abgezogen. Das bringt Menschen mit Behinderung in Not, da sie gesundheitsbedingt oft höhere Ausgaben für Wohnen und Leben haben.

„Niederösterreich soll endlich genauso vorgehen wie die meisten anderen Bundesländer“, fordert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.

Walter K. schaut durch die Finger. Statt 795 Euro Mindestsicherung bekommt der 35-jährige Weinviertler 222 Euro. Ihm wurden neben dem AMS-Geld auch der Grundbetrag seiner erhöhten Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angerechnet und abgezogen. K., der an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, hat über seine Sachwalterin dagegen berufen. Das Land begründet seine Vorgangsweise mit dem NÖ Mindestsicherungsgesetz: Danach werden nur die Grundbedürfnisse eines nicht behinderten Menschen gedeckt. Herr K. habe keinen Anspruch auf die Deckung seines behinderungsbedingt erhöhten Lebensunterhalts und Wohnbedarfs. Zusatzleistungen könnten nur aus Gefälligkeit gewährt werden.

„Verstoß gegen Menschenrechte“

„Es gibt eine österreichweite Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die bedarfsorientierte Mindestsicherung und in Niederösterreich wird sie gebrochen. Die hiesigen Behörden müssen aber nach dem Niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz vorgehen. Und wenn Privatpersonen sich auf die Bund-Ländervereinbarung berufen, ist das zwecklos“, sagt Mag. Josef Fraunbaum, Sozialrechtsexperte der AKNÖ.

Die 15a B-VG-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung sieht vor, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Dennoch rechnet Niederösterreich diese auf die Mindestsicherung an. Schon ein nicht behinderter Mensch kommt mit diesen bescheidenen Mitteln kaum über die Runden.

„Völlig ignoriert wird bei dieser gesetzwidrigen Vorgangsweise die Tatsache, dass behinderte Menschen oft Mehraufwendungen haben. Abgesehen davon handelt es sich um eine verfassungswidrige Diskriminierung aufgrund der Behinderung. Und weil mit dieser Vorgangsweise die Möglichkeit, ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Leben zu führen, eingeschränkt wird, handelt es sich auch um einen Verstoß gegen die Menschenrechte nach der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen“, kritisiert Haneder.

Die derzeitige Praxis in Niederösterreich wird auch vom Bundesbehindertenanwalt, vom Dachverband der Behindertenverbände und dem Verein VertretungsNetz – Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung als benachteiligend eingestuft.

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