ÖAVV fordert verpflichtende Verwendung von akustischem Warnsignal bei Elektroautos

Gefahr im Straßenverkehr: Lärmreduktion darf Sicherheit visuell beeinträchtigter Fußgänger nicht gefährden

Elektrofahrzeug an Elektrotankstelle
BIZEPS

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Verkehrssicherheit visuell behinderter Menschen (ÖAVV) begrüßt zusammen mit der Europäischen Blindenunion (EBU) den Beschluss des Europäischen Parlaments, Elektro- und Hybridfahrzeuge verpflichtend mit einem akustischen Warnsignal (AVAS) auszustatten.

Dadurch wird sichergestellt, dass geräuscharme Fahrzeuge auch weiterhin für alle Verkehrsteilnehmer wahrnehmbar bleiben. Auch in den USA ist eine entsprechende Regelung bereits in Kraft.

Elektro- und Hybridfahrzeuge können aufgrund ihres nahezu geräuschlosen Betriebs im Stadtverkehr akustisch nicht rechtzeitig wahrgenommen werden und stellen somit ein erhebliches Gefahrenpotenzial für alle Fußgänger dar. Blinde und sehbehinderte Menschen sind am stärksten gefährdet. Daher ist es ein wichtiges Anliegen der ÖAVV, die geplante europaweite Verpflichtung zur Ausstattung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen mit AVAS zu unterstützen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) unterstützt dieses Anliegen nicht. Ein derartiges System laufe der Grundidee der Reduktion der von Kraftfahrzeugen verursachten Lärmbelastung entgegen. Diese Argumentation ist für die ÖAVV nicht nachvollziehbar.

Blinde und sehbehinderte Menschen begrüßen die Vorteile einer lärmreduzierten Umwelt ebenso wie alle anderen Bürger. Dennoch muss die Verkehrssicherheit Vorrang haben. Die konkrete Ausgestaltung des AVAS ist ohnehin noch im Detail zu klären. Das Warnsignal soll auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 30 bzw. 40 km/h erzeugt werden, da bei höherem Tempo das Abroll- und Windgeräusch überwiegt. Kein oder ein nur freiwilliger Einsatz des akustischen Warnsystems führt jedoch zu lebensgefährlichen Situationen im Straßenverkehr.

Die ÖAVV betont, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer oberste Priorität genießen muss und fordert die Bundesregierung auf, in diesem Sinne zu handeln!

Die ÖAVV ist eine Arbeitsgemeinschaft folgender Organisationen zur Interessenvertretung blinder und sehbehinderter Menschen:

  • Blickkontakt – Interessengemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen
  • Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (derzeitiger Vorsitz der ÖAVV)
  • Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
  • Österreichische Blindenwohlfahrt
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