Behinderte: Liberaler Antrag für Gleichstellungsgesetz

Behindertenorganisationen begrüßen LIF-Vorstoß

Volker Kier
Kier

Die Liberalen wollen die Gleichstellung behinderter Menschen in einem eigenen Gesetz festschreiben. Behindertensprecher Volker Kier unterstrich in einer Pressekonferenz am Freitag, daß eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung im Jahr 1997 zwar ein „wesentlicher Erfolg“ gewesen sei, dennoch brauche es mehr: „Ich will, daß das in Gang kommt und zwar schnell“, so Kier. Die Liberalen haben daher einen entsprechenden Antrag (1159/A) eingebracht, der dem Verfassungsausschuß zugewiesen wurde.

Besonders wichtig scheint Kier am LIF-Entwurf, daß Betroffene bei Diskriminierung nicht nur vor Verwaltungsbehörden, sondern auch vor den ordentlichen Gerichten Klage erheben können sollen. Entscheidend sei aber auch, daß man mit einer Generalklausel in diesem Gesetz in allen Fällen durchgreifen könnte, die von der Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes, die die Gesetze nach Behindertendiskriminierung durchforstet hat, übersehen wurden.

Weiteres Ziel ist es, die Probleme im Bauwesen, das in die Kompetenz der Länder fällt, – vor allem bei der Zugänglichkeit von Gebäuden für Behinderte – zu beseitigen. Wo es um Diskriminierung gehe, sei ein föderaler Ansatz nicht sinnvoll, meinte Kier. Wichtig sei auch, daß Gehörlose durch Beistellung von Gebärdensprachendolmetschern an Verfahren teilnehmen können.

Martin Ladstätter vom Verein Bizeps, der sich für Behinderte einsetzt, begrüßte den von den Liberalen vorgelegten Entwurf. Engagement gegen Diskriminierung dürfe „nicht nur Appell, sondern durchsetzbares Recht“ sein, unterstrich Ladstätter. Auch für ihn ist die prozessuale Durchsetzung einer der wichtigsten Punkte im Gesetz. Qualität des LIF-Antrags im Unterschied zu denen anderer Parteien sei, daß er Chancengleichheit herstelle, statt nur Diskriminierung aus bestehenden Gesetzen zu streichen.

Die Dachorganisation der Behindertenverbände, die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) äußerte sich ebenfalls sehr positiv zu dem Antrag. Er sei eine „hervorragende Diskussionsgrundlage“, betonte ÖAR-Pressesprecher Oechsner.

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