FPÖ-Hofer: Österreich hat Aufholbedarf bei Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen

Junge behinderte Menschen dürfen nicht in Altersheimen untergebracht werden und das Sonderschulwesen gehört abgeschafft

Norbert Hofer
FPÖ

Wien (OTS) – Österreich hat 2007 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Die UNO hat nun geprüft, wie weit Österreich die Konvention bisher umsetzt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Wochen vorliegen.

Für FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Hofer steht fest: „Österreich hat einen großen Aufholbedarf bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.“ Vor allem bei den folgenden zwei Punkten sieht Hofer dringenden Handlungsbedarf: „Viele jungen Menschen mit Behinderung müssen in Altersheimen leben, denn diese Pflegeeinrichtungen sind auf jeden Fall barrierefrei. Doch in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe gibt es keine Beschäftigung oder Förderung der jungen Menschen, Schwestern und Pfleger sind die einzigen, mit denen sich diese jungen Menschen altersgemäß unterhalten können.“

Auf Unverständnis stößt bei Hofer weiters die Tatsache, dass in Österreich noch immer das Sonderschulwesen existiert. „Mir wurde der Fall eines autistischen Buben aus Neulengbach zugetragen. Die Integrationsklasse wurde aufgelöst und er muss nun die Sonderschule besuchen. Trotz Entgegenkommens des Direktors und der Lehrerin der neuen Schule verläuft der Bildungsweg des Buben auch hier nicht problemlos“, so Hofer weiter, „die Behörden schicken die Eltern wegen der Finanzierung der benötigten Stützkraft im Kreis. In diesem konkreten Fall werden wir uns an die zuständigen Behörden wenden.“

Abschließend hält der FPÖ-Behindertensprecher fest: „In einem Staat unter sozialdemokratischer Führung kann es nicht sein, dass junge behinderte Menschen in Altersheimen untergebracht werden und Kinder Sonderschulen anstatt Integrationsklassen besuchen müssen.“

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