Schweizer Ständerat wird sich mit UN-Konvention beschäftigen

Schritt für Schritt kommt die Schweiz der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen näher.

Flagge Schweiz
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Im Rahmen der Wintersession 2013 beschäftigt sich der Schweizer Ständerat am 26. November 2013 mit der UN-Konvention. (Informationen auf der Homepage des Schweizer Parlaments)

Regierung und Nationalrat haben schon zugestimmt

Wie von BIZEPS im Juni 2013 berichtet, hatte schon der Nationalrat der Schweiz die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gutgeheißen und war damit einem Beschluss der Schweizer Regierung aus dem Dezember 2012 gefolgt.

Noch fehlt die Zustimmung des Ständerates

Der nächste Schritt ist nun die Behandlung im Ständerat.

„Die beiden Kammern Ständerat und Nationalrat sind politisch völlig gleichwertig – ein Beschluss ist nur gültig, wenn er von beiden Kammern in derselben Fassung verabschiedet wurde“, informiert Wikipedia über die Bedeutung des Ständerats, der kleinen Kammer des Parlaments der Schweizerischen Eidgenossenschaft. (Eine Art Bundesrat der Schweizer Kantone.)

In der Neuen Zürcher Zeitung erschien diesbezüglich vor kurzem ein lesenswerter Gastkommentar von Hardy Landolt. Er ist Rechtsanwalt, Titularprofessor für Privat- und Sozialversicherungsrecht und als behinderter Jurist in der Schweiz politisch aktiv.

Ziel in Sicht?

Ist das Ziel – die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Schweiz – nach der Annahme durch den Ständerat erreicht?

„Ja. Wenn der Ständerat die Konvention annimmt – die vorberatende Kommission hat die Annahme empfohlen“, bestätigt Peter Wehrli vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich auf BIZEPS-Anfrage und ergänzt: „Der Bundesrat wird dann mitteilen, wann er unterzeichnen wird.“

Fix ist – leider – auch schon, dass die Schweiz derzeit nicht daran denkt, dem Zusatzprotokoll zur Konvention beizutreten.

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