FPÖ-Hofer zu Regelung in Vertragsbedienstetengesetz

Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ist höchstes Gut

Norbert Hofer
FPÖ

„Das höchste Gut für behinderte Menschen ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben“, bekräftigt heute der Behindertensprecher der FPÖ und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer.

„Es darf nicht sein, dass eine junge Frau, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgt, durch eine Gesetzesbestimmung davon abgehalten wird“, so Hofer weiter.

Eine 21-jährige leicht geistig behinderte Frau wollte selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Sie wurde während ihrer Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport für ein Projekt vermittelt. Ziel des Projekts war die Übernahme in ein fixes Dienstverhältnis. Obwohl die junge Frau die Tätigkeiten zur vollsten Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten verrichtete, wurde die Beschäftigung im August 2013 beendet. Da sie auf Grund der geistigen Behinderung einen Sachwalter hat, darf sie laut Gesetz nicht als Vertragsbedienstete arbeiten. Das Vertragsbedienstetengesetz des Bundes sieht als Voraussetzung für die Aufnahme die volle Handlungsfähigkeit der Person vor.

Im konkreten Fall sei eine Lösung über eine Sondervertragsregelung zustande gekommen, doch eine Streichung der entsprechenden Bestimmung sei ein Gebot der Stunde. „Ich habe daher im Zuge der letzten Plenarsitzung einen Antrag auf Streichung der entsprechenden Stelle im Vertragsbedienstetengesetz eingebracht und hoffe auf eine baldige positive Umsetzung“, bekräftigt Hofer abschließend.

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