Jarmer: Chance auf eine selbst betroffene Expertin als Behindertenanwältin wurde nicht genutzt

Grüne kritisieren intransparentes Verfahren

Helene Jarmer
GRÜNE

Wie heute medial bekannt wurde, wird Erwin Buchinger von Sozialminister Hundstorfer wieder als Behindertenanwalt ernannt werden.

Die Grünen gratulieren Buchinger zwar, sehen in seiner Bestellung aber einige Wermutstropfen: „Bernadette Feuerstein wäre als langjährige Aktivistin der Behindertenbewegung und Mitbegründerin des Vereins BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben und Obfrau der ,Selbstbestimmt Leben Initiative Wien‘ für die Tätigkeit der Behindertenanwältin extrem gut qualifiziert“, meint die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer und ergänzt: „Warum wieder der nicht behinderte Bewerber bevorzugt wurde, kann nicht nachvollzogen werden.“

Im § 13d des Bundesbehindertengesetzes sind die Voraussetzungen für die Bestellung zum Behindertenanwalt/zur Behindertenanwältin klar formuliert: „Zum Behindertenanwalt kann nur bestellt werden, wer eigenberechtigt ist und auf den Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen und der Gleichbehandlung über besondere Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Menschen mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.“

2011 wurde auch die verpflichtende Abhaltung eines Hearings ins Gesetz aufgenommen. Trotzdem verlief das Verfahren äußerst intransparent. „Massiv zu kritisieren ist, dass es kein öffentliches Hearing gab. So ist nicht nachvollziehbar, warum Bernadette Feuerstein weniger geeignet sein soll“, so Jarmer.

Die Grünen kritisieren auch, dass der Sozialminister die Entscheidung ganz alleine trifft. „Wenn schon die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und der Bundesbehindertenbeirat Empfehlungen abgeben können, dann sollten sie auch mitentscheiden können“, meint Jarmer.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich