Steiermärkisches Behindertengesetz: Gut, aber nicht gut genug

Monitoringausschuss zur Überwachung der Behindertenrechtskonvention entspricht im Entwurf nicht den internationalen Anforderungen

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark
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Im Zuge der Novelle des Behindertengesetzes hat das Land Steiermark vorgesehen, einen sogenannten Monitoringausschuss einzurichten. Diese unabhängige Stelle soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Steiermark überwachen.

Mit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 2008 hat sich Österreich verpflichtet, solche Ausschüsse sowohl auf nationaler Ebene als auch in den Bundesländern einzurichten.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Intension der Gesetzesnovelle sei somit zu begrüßen, bewertet Volker Frey vom Klagsverband den Entwurf, der nun zur Begutachtung vorliegt. In Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol sei es zum Beispiel nicht möglich, dass die Monitoringausschüsse ihre Vorsitzenden selbst wählen. Die Steiermark habe hier ein eindeutiges Signal für mehr Autonomie gesetzt.

Internationale Anforderungen nicht erfüllt

Leider entspreche der Monitoringausschuss, wie ihn das Land Steiermark plant, aber nicht den Anforderungen, die in der UN-Konvention festgehalten wurden: „Diese verlangen, dass ein derartiges Gremium ausreichend finanziert sein muss, pluralistisch zusammengesetzt und auch für besonders benachteiligte Gruppen zugänglich“, so Frey.

Autonomie und Unabhängigkeit

Der Klagsverband fordert deshalb in seiner Stellungnahme folgende Nachbesserungen bei der Einrichtung eines Monitoringausschusses in der Steiermark:

  • Das Gremium sollte über ein autonomes Budget verfügen.
  • Die Unabhängigkeit von der Landesregierung muss garantiert werden.
  • Mit den einschlägig tätigen Landesstellen sollte ein regelmäßiger Informationsaustausch vorgesehen sein.
  • Die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung muss ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Ausschusses haben.
  • Nicht nur die Landesregierung, sondern auch der Landtag und alle nachgeordneten Dienststellen sollen vom Monitoringausschuss überwacht werden.
  • Der Ausschuss muss seinen jährlichen Bericht sowohl der Landesregierung als auch dem Landtag vorlegen.
  • Bei der Zusammensetzung des Ausschusses muss berücksichtigt werden, dass Menschen mit Behinderungen auch aufgrund weiterer Kriterien wie zB ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihrer Religion Benachteiligungen erfahren. Deshalb sollte dem Gremium mindestens ein/e GleichstellungsexpertIn angehören.

Nachbesserungen unabdingbar

Nur mit diesen Nachbesserungen könne garantiert werden, dass das Land Steiermark wirklich bereit sei, ein Gremium einzurichten, das seinem Auftrag voll und ganz nachkommen kann, so Volker Frey.

„Die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass ein solcher Ausschuss nur wirksam sein kann, wenn Unabhängigkeit garantiert ist, SelbstvertreterInnen dabei sind, ein Budget für die Tätigkeit des/der Vorsitzenden, eine barrierefreie Internetseite sowie barrierefreie Veranstaltungsorte zur Verfügung gestellt wird und der Informationsaustausch mit den Landesbehörden garantiert ist“, betont Frey abschließend.

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