EU-Grundrechtsagentur führte umfassende Erhebung über Gendergewalt durch

Die Studie "Violence against women: an EU-wide survey" wurde kürzlich päsentiert. 42.000 Frauen im EU-Raum wurden befragt.

Studie: Violence against women: an EU-wide survey
Grundrechtsagentur Europäischen Union

Am 5. März 2014 wurde von der Grundrechtsagentur der Europäischen Union (FRA) eine neue Studie zu „Gendergewalt“ veröffentlicht – Presseaussendungen verschiedener Politikerinnen folgten, diverse Medien berichteten: „Jede dritte Frau in der EU Opfer von Männergewalt“ titelte etwa DieStandard.

Während diese Medienberichte einige Kernergebnisse der Studie aufgreifen (etwa die Tatsache, dass insgesamt das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen bisher unterschätzt wurde), blenden sie doch entscheidende Elemente aus: Etwa, dass im Rahmen der Studie nicht nur das Vorkommen verschiedener Formen von Gewalt detailliert abgefragt und dargestellt wurde, sondern auch die Betroffenheit verschiedener Gruppen von Frauen gezielt analysiert wurde.

Eine dieser Gruppen sind „Frauen mit Behinderung oder Gesundheitsproblemen“ – und hier sind die Ergebnisse besonders alarmierend.

Frauen mit Behinderung sind deutlich häufiger betroffen

Frauen mit Behinderung sind im Vergleich zu Frauen ohne Behinderung noch deutlich häufiger von Gewalt betroffen: 34% der befragten Frauen mit Behinderung haben körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, 54 % waren psychischer Gewalt ausgesetzt. (Im Vergleich zu 19 % und 41 % der Frauen ohne Behinderung).

Hinter diesen Zahlen verbergen sich Frauenleben und Gewalterfahrungen. Hintergründe, die zu diesen alarmierenden Zahlen führen, sind gut bekannt – jedes Abhängigkeitsverhältnis erhöht das Risiko, von Gewalt betroffen zu werden.

Wirksame Gewaltprävention heißt also gerade in diesem Bereich: Bedingungsloses Ermöglichen von Selbstbestimmung! Einmal mehr wird hier deutlich, wie dringend nötig Persönliche Assistenz für Alle ist – unabhängig von der Art der Behinderung, unabhängig vom Einkommen, und vor allem auch unabhängig davon, ob eine Frau mit Behinderung in einer PartnerInnenschaft lebt oder nicht! Frauen mit Behinderung müssen wählen können, wer Ihnen wann assistiert und dürfen dabei nicht vom Wohlwollen des Partners/der Partnerin abhängig sein.

Die Studie als Download

Die Ergebnisse der Studie sind über die Website der EU-Grundrechtsagentur als Download verfügbar – allerdings nur auf Englisch.

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