Schweiz und die UN-Behindertenrechtskonvention – nächster wichtiger Schritt in New York

Lange hat der Entscheidungsprozess gedauert, nun dürfte der Abschluss unmittelbar bevorstehen.

Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Zürich
ZSL-Zürich

Nach vielen Diskussionen hat im Jahr 2013 zuerst die zuständige Kommission, dann der Nationalrat und schlussendlich der Ständerat zugestimmt.

„Voraussichtlich am 14. April 2014 unterschreibt die Schweiz – endlich! – im UNO-Hauptquartier in New York die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, informiert das Züricher Zentrum für Selbstbestimmtes Leben auf seiner Homepage. (Siehe auch)

Handlungsbedarf?

Erfüllt die Schweiz derzeit die Anforderungen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Das Schweizer Selbstbestimmt-Leben-Zentrum ging der Frage im Detail nach und erstellte eine sehr lesenswerte Übersicht.

„Unsere Zusammenstellung zeigt auf, dass die Schweiz in den nächsten Jahren noch in vielen Punkten nachbessern müssen wird, um der Konvention zu genügen“, resümiert Peter Wehrli vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Zürich.

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