BIZEPS: Bundesbehindertenbeirat muss umgehend aufgewertet werden

In der Praxis ist der Bundesbehindertenbeirat ein nahezu unbekanntes Gremium und schrammt an der Grenze der Bedeutungslosigkeit vorbei.

BIZEPS
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„Der Bundesbehindertenbeirat entspricht in seinem Wesen, seiner Arbeitsweise und auch in seiner Zusammensetzung nicht den Kriterien eines Gremiums, das den Anforderungen einer Behindertenpolitik auf der Höhe der Zeit gerecht wird“, hält BIZEPS in seiner heute abgegebenen Stellungnahme zu einem derzeit in Begutachtung befindlichen Änderungsvorschlag fest.

Überlegungen, den Bundesbehindertenbeirat zu stärken, werden von BIZEPS sehr positiv gesehen. „Die in dieser Novelle vorgesehenen Veränderungen sind aber leider beinahe bedeutungslos. Wir schlagen daher eine grundsätzliche Weiterentwicklung vor, um sowohl Aspekte der Partizipation als auch die Herausforderungen einer Querschnittsmaterie zu berücksichtigen“, fordert BIZEPS.

Derzeit ist der Bundesbehindertenbeirat ein Beratungsgremium, welches ausschließlich den Sozialminister berät. Rund 2/3 der Mitglieder im Bundesbehindertenbeirat sind VertreterInnen von Ministerien, Kammern. VertreterInnen von behinderten Menschen stellen nur knapp 1/3 der Mitglieder. Besonders skurril: Vorsitzender des Bundesbehindertenbeirat (welcher den Sozialminister berät) ist der Sozialminister!

Hier können Sie die Stellungnahme als Word- oder PDF-Datei lesen.

Was BIZEPS konkret fordert?

BIZEPS fordert im Rahmen dieser Novelle die Umsetzung der UN-Handlungsempfehlungen der Staatenprüfung Österreichs im September 2013. Damals wurde (wieder) klar aufgezeigt, dass Behindertenpolitik erstens partizipativ ausgestaltet werden muss und zweitens alle Beteiligten (also neben den Betroffenen auch die Bundesländer und die gesamte Bundesregierung) umfassen muss.

All dies ist im vorliegenden Entwurf völlig negiert worden und wird von BIZEPS daher eingefordert.

Wir regen auch nachdrücklich an, dass derzeit in der Selbstvertretung völlig ausgeblendete Gruppen, wie die Integrations- und die Selbstbestimmt-Leben-Bewegungen, in den Bundesbehindertenbeirat aufgenommen werden. Weiters fehlt auch der Monitoringausschuss, was BIZEPS in seiner Stellungnahme moniert.

„Wenn mit dieser Novelle wirklich erstmals eine repräsentative Vertretung von Menschen mit Behinderungen im Bundesbehindertenbeirat erwünscht ist, so sollte dies auch in der Novelle formuliert werden“, ist im Text zusammenfassend festgehalten.

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