Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses in Linz

Ausschuss fordert barrierefreie Behördenwege

Monitoringausschuss.at
Monitoringausschuss

Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ zuständige unabhängige Monitoringausschuss hält seine zehnte öffentliche Sitzung am 06. Mai 2014 von 13:00 bis 17:00 Uhr in Linz, im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5 ab.

Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.

Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.

Das Thema dieser Sitzung ist „Barrierefreie Behördenwege – Wie komme ich zu meinem Recht?“ Viele Menschen werden in ihrer Kommunikation mit Behörden frustriert. Ratsuchende gewinnen mitunter den Eindruck, hilflos einem Labyrinth gegenüber zu stehen. Welche Behörde ist zuständig? Was bedeuten bestimmte Ausdrücke? Wer kann einem helfen, sich zurecht zu finden? Menschen mit Behinderungen sind mit diesen Hürden besonders konfrontiert. Ihre Erfahrungen werden durch ihre Beeinträchtigung noch verstärkt. Das beginnt damit, dass Behörden mit Menschen mit Behinderungen „anders“ umgehen.

Oftmals bedeutet das, dass auf Menschen mit Behinderungen gar nicht eingegangen wird, es wird mit BegleiterInnen und BetreuerInnen gesprochen, aber nicht mit dem Menschen selbst. Der Ausschuss will hier versuchen, gemeinsam mit SelbstvertreterInnen und BehördenvertreterInnen neue Lösungswege zu finden.

Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Diskussion des vorgelegten Diskussionspapiers, das sich gerade auch an Menschen mit Behinderungen selbst wendet. Das Papier liegt auch in einer leicht lesbaren Fassung vor, beide Texte sind über die Website des Ausschusses: www.monitoringausschuss.at („öffentliche Sitzungen“) einsehbar.

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