EU Parlament beschließt akustisches Warnsignal für Elektrofahrzeuge

Diese Regelung ist aber für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer unzureichend. Ein Kommentar.

EU-Parlament
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Das EU Parlament hat am 2. April 2014 eine europaweite Verordnung zur Lärmreduktion von Kraftfahrzeugen beschlossen. (siehe auch und hier)

Auf Betreiben der europäischen Blindenorganisationen wurde zwar die Einführung eines AVAS (akustisches Warnsignal) für Elektrofahrzeuge in diese aufgenommen, aber die konkreten Gesetzesvorgaben sind alles andere als ein Grund zum Jubeln.

Was ich im Detail kritisiere:

  1. Der Einbau des AVAS (Acoustic Vehicle Alerting Systems) wird erst ab 1. Juli 2021 und auch dann nur für neu zugelassene Elektrofahrzeuge verpflichtend sein. Es ist keine Nachrüstung für die Fahrzeuge vorgesehen, die dann bereits lautlos im Verkehr unterwegs sind! Mit öffentlichen Geldern wird aber schon jetzt laufend der Einsatz von Elektrofahrzeugen forciert. Allein das Projekt „E-Mobilität für alle“ wird von BMVIT und Klimafonds mit 6 Millionen Euro gefördert und uns demnächst lautlose E-Taxis und lautlose E-Carsharing in Wien, Klagenfurt und Graz bescheren!
  2. Das AVAS wird zwingend einen vom Fahrer leicht erreichbaren Abschalter haben, mit dem er es jederzeit deaktivieren kann! Das bedeutet null Sicherheit für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer! Wir blinden Menschen werden uns weiterhin nicht darauf verlassen können, Elektrofahrzeuge zu hören und keine Möglichkeit haben eigenverantwortlich einem Zusammenstoß zu vermeiden. Hinzu kommt, dass ein blinder Mensch nicht einschätzen kann, ob er für Autofahrer sichtbar ist oder nicht. Wenn er kein herankommendes Fahrzeug hört, tritt er völlig unerwartet hinter einem parkenden LKW oder anderen sichtbehindernden Objekt hervor auf die Straße und kann vom Fahrer nicht rechtzeitig gesehen werden. Der Lenker kann deshalb niemals vorher wissen, ob er das AVAS brauchen wird oder nicht. Er trägt somit selbst auch ein wesentlich höheres Unfallrisiko.
  3. Das AVAS wird nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h aktiv sein. Ab 21 km/h wird es kein Warngeräusch geben. Das ist viel zu wenig! Bei so niedrigen Geschwindigkeiten reicht das Rollgeräusch der Reifen bei weitem nicht aus, um ein Fahrzeug im Verkehrslärm hören zu können. Je schneller ein Fahrzeug fährt, umso gefährlicher ist es. Deshalb muss das Warngeräusch auch bei höheren Geschwindigkeiten hörbar sein! Völlig unvorstellbar wäre es, dass ein Auto nachts nur bis 20 km/h mit Licht fahren müsste. Sollte nicht gleiches Recht und gleiche Sicherheit für alle gelten, gleichgültig ob sehend, sehbehindert oder blind?

Diese EU Verordnung ist bereits beschlossen und rechtswirksam. Da es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt, gilt sie wörtlich und hat Gesetzesrang. Österreich hat, genau wie alle anderen EU Staaten, keinen Spielraum andere Kriterien für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zu erlassen.

Die einzige Möglichkeit, diese EU Verordnung zu kippen, stellt der Weg zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder zum europäischen Gerichtshof dar. Für uns blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen geht es um unsere Sicherheit und um die Möglichkeit, weiterhin auf die Straße gehen zu können.

Es wäre meiner Meinung nach daher notwendig, dass sich die europäischen Blindenorganisationen zusammentun und finanzielle Mittel bereitstellen, um spezialisierte Anwälte zu beauftragen, die sich für unsere Sicherheit einsetzen.

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