Huainigg: Sensible Bereiche des Lebens brauchen mehr soziale Unterstützung

Unantastbare Menschenwürde soll in der Verfassung verankert werden

Franz-Joseph Huainigg
Christian Müller

„Der Lebensbeginn und das Lebensende sind besonders vulnerable Lebensabschnitte, in denen es mehr Sensibilität und Unterstützung braucht“, meinte Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, heute in seiner Rede zur Budgetdebatte.

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass die mobile und stationäre Kinderhospiz aus dem Pflegefonds finanziert wird“, führt Huainigg aus, „denn damit wird ein würdiges Leben bis zuletzt in den eigenen vier Wänden ermöglicht und das so wertvolle und wertschätzende Dasein der pflegenden Eltern unterstützt“.

Huainigg fordert in diesem Zusammenhang, dass Eltern bei der Geburt eines behinderten Kindes noch mehr unterstützt werden müssen: „Wenn ein behindertes Kind zur Welt kommt, fühlen sich viele Eltern alleine gelassen. Sie wissen nicht, wohin sie sich um Hilfe und Unterstützung wenden können und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Hier braucht es soziale und vor allem juristische Beratung zu den verschiedenen Unterstützungsangeboten, die Bund, Länder und Gemeinden anbieten. Diese Fördertöpfe müssen den Eltern leichter und unbürokratischer zugänglich gemacht werden. Hier gilt es, dringend ein entsprechendes Angebot zu entwickeln“.

Problematisch sieht Huainigg den jüngsten Beschluss der Landesgesundheitsreferenten, wonach die Arbeitsteilung beim Pflegepersonal im Krankenhaus strikter nach Aufgaben neu geordnet werden soll: „Diese Aufsplitterung der Tätigkeiten geht weg von einer personenorientierten hin zu einer aufgabenorientierten Betreuung. PatientInnen werden zunehmend hören, dass für diese und jene Tätigkeit nicht sie zuständig wären, sondern erst eine Pflegehilfe oder Serviceassistenz herangeläutet werden müsse. Besonders problematisch wäre eine solche Änderung im GuKG, wenn dieses System auch für den ambulanten Bereich geltend gemacht werden würde. Hier wäre es wenig sinnvoll, wenn eine Berufsgruppe der nächsten die Türklinke in die Hand gäbe. Daher müssen wir für die Betreuung und Pflege zu Hause ein ganzheitliches, personen- und bedürfnisorientiertes Unterstützungssystem anbieten, wie es beispielsweise durch die Persönliche Assistenz oder Personenbetreuung jetzt schon möglich ist. Notwendige Pflegetätigkeiten sollen durch Angehörige des höheren Dienstes vermehrt an pflegende Angehörige und PersonenbetreuerInnen delegiert werden. Es braucht ein ganzheitliches case- und care-management für die Heimbetreuung“.

In seiner Rede ging Huainigg auch auf die Vorkommnisse in der Justizanstalt Krems-Stein ein, wo ein 74-jähriger, psychisch kranker Mann in seiner Zelle „vergessen“ worden ist und erst, wie es hieß, durch Verwesungsgeruch entsprechend auffiel.

Es fehlte an Pflege- und Betreuungsmaßnahmen bzw. an einer entsprechenden Lösungsstrategie, nachdem der Häftling jede medizinische und therapeutische Behandlung ablehnte.

„Auch ich sehe darin eine grobe Verletzung der Menschenrechte und Menschenwürde. So etwas darf schlichtweg nicht vorkommen. Daher begrüße ich, dass Justizminister Brandstetter nicht nur personelle Konsequenzen zieht, sondern auch notwendige strukturelle Reformen ankündigt“, betont Huainigg.

In diesem Zusammenhang fordert Huainigg erneut, dass die „unantastbare Menschenwürde verfassungsrechtlich verankert werden muss. Unsere Politik, die Verwaltung und alle Tätigkeiten des Staates müssen an den Grundsätzen der Menschenwürde ausgerichtet sein. Mit Blick auf das deutsche Grundgesetz ist es mir unverständlich, dass die österreichische Verfassung den Begriff der unantastbaren Menschenwürde nicht beinhaltet. Es ist höchst an der Zeit!“

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