6. Juni ist Tag der Sehbehinderung

Hofer: "Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, mehr Aufmerksamkeit für behinderte Menschen."

Norbert Hofer
FPÖ

Der 6. Juni ist Tag der Sehbehinderung und FPÖ Behindertensprecher und Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer nimmt dies zum Anlass, auf eine ganze Reihe von Maßnahmen aufmerksam zu machen, die für die Gleichstellung von behinderten Menschen in Österreich notwendig sind.

Einmal mehr fordert Hofer eine gesetzliche Verankerung einer Mindesthöhe für die Anbringung von Verkehrszeichen. Verkehrszeichen, die auf begehbaren Verkehrsflächen an oder unter Kopfhöhe angebracht werden, seien eine evidente Verletzungsgefahr, nicht nur für blinde Menschen, sondern auch für nicht behinderte Verkehrsteilnehmer. Hofer wird daher bereits bei der kommenden Sitzung des Nationalrates einen Antrag für eine gesetzliche Regelung einbringen und hofft auf eine parteienübergreifende Zustimmung aller im Parlament vertretenen Fraktionen.

Ein weiteres Anliegen ist Hofer eine bundeseinheitliche Unterstützung für den Ankauf von Blindenführhunden, aber auch von anderen Assistenzhunden. Hofer: „Derzeit gibt es rund 120 registrierte Blindenführhunde in Österreich, pro Jahr werden etwa 10 weitere Hunde registriert.Es ist notwendig, ganz klare Regelungen für die Finanzierung dieser Tiere sicherzustellen.“

Zuletzt ist es der FPÖ, gemeinsam mit den anderen Fraktionen im Parlament gelungen, Erleichterungen für die Mitnahme von Assistenzhunden umzusetzen. Bisher war nicht sichergestellt, dass ein behinderter Mensch seinen Assistenzhund überall dorthin mitnehmen kann, wo nicht explizit hygienische Gründe dagegensprechen. Als Beispiel nennt Hofer Intensivstationen von Krankenhäusern.

Ein besonderes Anliegen ist der FPÖ auch die Anpassung von Behindertenfreibeträgen. Diese wurden seit 25 Jahren nicht wertangepasst. Betroffen sind davon auch blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich. Hofer: „Die finanziellen Einschnitte betreffen also nicht nur die fehlende Inflationsabgeltung beim Pflegegeld, sondern auch die Freibeträge. Es wäre mehr als sinnvoll, in diesen Bereichen eine automatische Inflationsabgeltung vorzusehen.“

Ein aktuelles Problem sind auch die steigenden Arbeitslosenzahlen, von welchen behinderte Menschen überdurchschnittlich stark betroffen sind. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und daher auch am Arbeitsleben sei, so Hofer, ein ganz wesentliches Element der Gleichstellung und Integration. Hofer schlägt daher vor, die sogenannte Ausgleichstaxenzahlung, also die Strafzahlung für die Nichtbeschäftigung von behinderten Menschen, im öffentlichen Dienst zu streichen. Hier seien die vorgesehenen Positionen verpflichtend mit behinderten Arbeitnehmern zu besetzen.

Es könne nicht sein, so die FPÖ, dass die öffentliche Hand an sich selbst Strafzahlungen leiste. Im privatwirtschaftlichen Bereich setzt sich der freiheitliche Behindertensprecher für ein Modell der progressiven Ausgleichstaxe ein. Dieses Modell sieht vor, dass vor allem größere Unternehmen verstärkt in die Pflicht genommen werden, weil mit steigender Mitarbeiterzahl auch der gesetzlichen Verpflichtung, pro 25 Arbeitnehmern einen begünstigt behinderten Arbeitnehmer zu beschäftigen, leichter nachgekommen werden kann.

Abschließend hält Hofer fest, dass auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein ganz besonderes Augenmerk auf die Anliegen von behinderten und pflegebedürftigen Menschen gelenkt werden müsse. Es dürfe nicht sein, dass diese die ersten Opfer einer Sparpolitik würden, die vor allem jene trifft, die sich nicht wehren können.

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