Volksanwaltschaft bilanziert 2 Jahre präventive Menschenrechtskontrolle

Bisher rund 900 Kontrollen durch Kommissionen / Einschreiten der Volksanwaltschaft hat in einigen Bereichen Verbesserungen bewirkt

Logo Volksanwaltschaft
Volksanwaltschaft

„Seit Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft den verfassungsgesetzlichen Auftrag, die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Nach den ersten zwei Jahren intensiver Arbeit lässt sich bilanzieren, dass die Kontrolltätigkeit der Kommissionen Früchte trägt. In einigen Bereichen hat das Einschreiten der Volksanwaltschaft zu Verbesserungen geführt“, sagt Dr. Gertrude Brinek, derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

Beispielhaft führt Brinek aus, dass die Volksanwaltschaft Bewusstsein dafür geschaffen hat, dass Gewalt in Jugendeinrichtungen kein Erziehungsmittel ist und Netzbetten in Psychiatrien aus dem Verkehr zu ziehen sind. Insgesamt profitieren große Teile der Bevölkerung von der Kontrolltätigkeit im Gesundheits- und Pflegebereich, da damit der präventive Schutz und die Sicherung der Qualität in allen Einrichtungen sichergestellt werden.

Die Volksanwaltschaft hat auch Klarheit darüber geschaffen, dass in Einrichtungen wie dem Schubhaftzentrum Vordernberg hoheitliche Aufgaben nicht von privaten Sicherheitskräften durchzuführen sind.

Im Strafvollzug wurden aufgrund des Einschreitens der Volksanwaltschaft Sofortmaßnahmen getroffen. So hat der Justizminister 100 zusätzliche Personalstellen für Haftanstalten zugesagt, die gezielt für Therapie, Beschäftigungsmöglichkeiten und verbesserte Einschlusszeiten eingesetzt werden sollen. Viele von den Kommissionen aufgezeigte Mängel wurden sofort behoben. Im Bereich des Jugendstrafvollzugs hat das Ministerium eine eigene Task Force eingerichtet und den diesbezüglichen Aus- und Umbau der Haftanstalt Gerasdorf in Planung gestellt. „Unsere Aufgabe ist es nun, den Prozess der Umsetzung mit wachem und kritischem Blick zu verfolgen“, sagt Brinek.

Bisher rund 900 Kontrollbesuche und Beobachtungen durch die Kommissionen

Die Kommissionen haben bisher rund 900 meist unangekündigte Kontrollbesuche und begleitende Beobachtungen in ganz Österreich durchgeführt. Davon 151 in Polizeieinrichtungen, 81 in Justizanstalten, 121 in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, 114 in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 168 in Alten- und Pflegeheime, 87 in Psychiatrien und Krankenanstalten sowie 10 in Kasernen. Sie beobachteten außerdem 62 Abschiebungen sowie 73 Demonstrationen und Polizeieinsätze. Im Fokus der Kontrollbesuche der Kommissionen steht die Prävention von Menschenrechtsverletzungen. „Es geht darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und abzustellen“, erläutert Brinek.

Flächendeckende Besuche werden fortgeführt

„Auch wenn erste positive Veränderungen zu verzeichnen sind, können wir uns noch lange nicht zurücklehnen. Wir haben uns per Gesetz zum präventiven Menschenrechtsschutz verpflichtet und werden gemeinsam mit den Kommissionen die flächendeckenden Kontrollbesuche fortführen“, betont Brinek. Einen entscheidenden Beitrag dazu leiste der Menschenrechtsbeirat, der der Volksanwaltschaft beratend zur Seite steht. „Ich bin davon überzeugt, dass wir die hervorragende Zusammenarbeit im Sinne des präventiven Menschenrechtsschutzes fortsetzen werden“, schließt Brinek.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich